Wir fordern, dass Familien- und Lebensgemeinschaften, die außerhalb einer Ehe Verantwortung füreinander übernehmen, besser anerkannt und gefördert werden. Dafür wollen wir eine „Familien- und Lebensgemeinschaft“ im Bürgerlichen Gesetzbuch gesetzlich verankern.
Wir fordern, dass, die gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Ehe sowie alle Begünstigungen des Staates der Rechtsform Ehe gegenüber – vor allem im Steuer-, Erb-, Aufenthalts- und Familienrecht – allen volljährigen Menschen zugänglich zu machen, die eine Familien- und Lebensgemeinschaft eingehen.
Wir fordern, dass die Familien- und Lebensgemeinschaft nicht auf zwei Personen beschränkt ist und keine Festlegung des Geschlechts verlangt. Die Familien- und Lebensgemeinschaft ist rechtlich bindend und auf Dauer angelegt. Sie basiert auf einem familiären Verantwortungsverhältnis zueinander, das durch ein besonderes Maß an gegenseitiger Unterstützung und Fürsorge geprägt ist.
Wir fordern, dass Familien- und Lebensgemeinschaften, die außerhalb einer Ehe Verantwortung füreinander übernehmen, besser anerkannt und gefördert werden.
Dafür wollen wir zusätzlich eine „Familien- und Lebensgemeinschaft“ im Bürgerlichen Gesetzbuch verankern, die rechtlich verbindlich und auf Dauer angelegt ist, um damit gesellschaftlichen Entwicklungen besser Rechnung zu tragen. Die Verankerung soll keine Festlegung auf das Geschlecht enthalten. Sie basiert auf einem familiären Verantwortungsverhältnis, das durch ein besonderes Maß an gegenseitiger Unterstützung und Fürsorge geprägt ist.
Es ist zu prüfen, welche Rechte und Pflichten, die sich aus der Ehe ergeben, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen auch für gesetzlich verankerte Familien- und Lebensgemeinschaften übertragen werden können, um diese der Ehe gleichzustellen. Die Einführung bzw. Erweiterung einer gesetzlichen Mehrelternschaft anstelle des Zwei-Eltern-Prinzips soll ebenso geprüft und dort ermöglicht werden, wo es dem Kindeswohl besser dient.“
Wir fordern, dass Familien- und Lebensgemeinschaften, die außerhalb einer Ehe Verantwortung füreinander übernehmen, besser anerkannt und gefördert werden.
Dafür wollen wir zusätzlich eine „Familien- und Lebensgemeinschaft“ im Bürgerlichen Gesetzbuch verankern, die rechtlich verbindlich und auf Dauer angelegt ist, um damit gesellschaftlichen Entwicklungen besser Rechnung zu tragen. Die Verankerung soll keine Festlegung auf das Geschlecht enthalten. Sie basiert auf einem familiären Verantwortungsverhältnis, das durch ein besonderes Maß an gegenseitiger Unterstützung und Fürsorge geprägt ist.
Es ist zu prüfen, welche Rechte und Pflichten, die sich aus der Ehe ergeben, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Grenzen auch für gesetzlich verankerte Familien- und Lebensgemeinschaften übertragen werden können, um diese der Ehe gleichzustellen. Die Einführung bzw. Erweiterung einer gesetzlichen Mehrelternschaft anstelle des Zwei-Eltern-Prinzips soll ebenso geprüft und dort ermöglicht werden, wo es dem Kindeswohl besser dient.“