Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung ein:
- BetrVG an den digitalen Wandel anpassen: Neue Formen der Arbeit erfordern einen neuen Arbeitnehmer*innen- und Betriebsbegriff, damit möglichst vielen Beschäftigten betriebliche Mitbestimmung zugutekommt.
- Mitbestimmung beim Datenschutz: Die SPD setzt sich für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ein. Ferner wird Betriebsräten die Hinzuziehung von externem Sachverstand in Fragen von Digitalisierung und Datenschutz gewährt, damit diesbezügliche Mitbestimmungsrechte wirksam im Sinne der Beschäftigten ausgeübt werden.
- Umstrukturierungen nicht zu Lasten der Beschäftigten: Der Mitbestimmungskatalog wird so erweitert, dass Betriebsräte auch bei Umstrukturierungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe mitbestimmen können.
- Gleichberechtigung als demokratisches Prinzip im Betrieb durchsetzen: Dem Betriebsrat ist ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei Gleichstellungsmaßnahmen einzuräumen. Es wird ferner geprüft, wie eine geschlechtergerechte Freistellungsregelung umgesetzt werden kann.
- Union-Busting bekämpfen: Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl initiieren werden besser geschützt. Der besondere Kündigungsschutz darf nicht länger auf drei initiierende Beschäftigte beschränkt sein, sondern muss weitere Beteiligte und Ersatz-Bewerber*innen umfassen.
- Effektive Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte: Dem Betriebsrat muss ein Unterlassungsanspruch bei Nichtbeachtung der Beteiligungsrechte zur Seite gestellt werden.
- Konsequente Strafverfolgung bei der Behinderung von Betriebsratswahlen und –arbeit: Der Straftatbestand der Behinderung von Betriebsratswahlen muss ein Offizialdelikt sein. Darüber hinaus sind entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu bilden, um wirkungsvoller gegen Behinderungen von Betriebsratsgründungen vorgehen zu können.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung ein:
- BetrVG an den digitalen Wandel anpassen: Neue Formen der Arbeit erfordern einen neuen Arbeitnehmer*innen- und Betriebsbegriff, damit möglichst vielen Beschäftigten betriebliche Mitbestimmung zugutekommt.
- Mitbestimmung beim Datenschutz: Die SPD setzt sich für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ein. Ferner wird Betriebsräten die Hinzuziehung von externem Sachverstand in Fragen von Digitalisierung und Datenschutz gewährt, damit diesbezügliche Mitbestimmungsrechte wirksam im Sinne der Beschäftigten ausgeübt werden.
- Umstrukturierungen nicht zu Lasten der Beschäftigten: Der Mitbestimmungskatalog wird so erweitert, dass Betriebsräte auch bei Umstrukturierungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe mitbestimmen können.
- Gleichberechtigung als demokratisches Prinzip im Betrieb durchsetzen: Dem Betriebsrat ist ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei Gleichstellungsmaßnahmen einzuräumen. Es wird ferner geprüft, wie eine geschlechtergerechte Freistellungsregelung umgesetzt werden kann.
- Union-Busting bekämpfen: Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl initiieren werden besser geschützt. Der besondere Kündigungsschutz darf nicht länger auf drei initiierende Beschäftigte beschränkt sein, sondern muss weitere Beteiligte und Ersatz-Bewerber*innen umfassen.
- Effektive Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte: Dem Betriebsrat muss ein Unterlassungsanspruch bei Nichtbeachtung der Beteiligungsrechte zur Seite gestellt werden.
- Konsequente Strafverfolgung bei der Behinderung von Betriebsratswahlen und –arbeit: Der Straftatbestand der Behinderung von Betriebsratswahlen muss ein Offizialdelikt sein. Darüber hinaus sollen die Staatsanwaltschaften entsprechende Schwerpunkte bilden, um wirkungsvoller gegen Behinderungen von Betriebsratsgründungen vorgehen zu können.
PDF:
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Die SPD setzt sich durch Umsetzung der folgenden Maßnahmen für die Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung ein:
- BetrVG an den digitalen Wandel anpassen: Neue Formen der Arbeit erfordern einen neuen Arbeitnehmer*innen- und Betriebsbegriff, damit möglichst vielen Beschäftigten betriebliche Mitbestimmung zugutekommt.
- Mitbestimmung beim Datenschutz: Die SPD setzt sich für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz ein. Ferner wird Betriebsräten die Hinzuziehung von externem Sachverstand in Fragen von Digitalisierung und Datenschutz gewährt, damit diesbezügliche Mitbestimmungsrechte wirksam im Sinne der Beschäftigten ausgeübt werden.
- Umstrukturierungen nicht zu Lasten der Beschäftigten: Der Mitbestimmungskatalog wird so erweitert, dass Betriebsräte auch bei Umstrukturierungen der Arbeitsorganisation und der Arbeitsabläufe mitbestimmen können.
- Gleichberechtigung als demokratisches Prinzip im Betrieb durchsetzen: Dem Betriebsrat ist ein umfassendes Mitbestimmungsrecht bei Gleichstellungsmaßnahmen einzuräumen. Es wird ferner geprüft, wie eine geschlechtergerechte Freistellungsregelung umgesetzt werden kann.
- Union-Busting bekämpfen: Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl initiieren werden besser geschützt. Der besondere Kündigungsschutz darf nicht länger auf drei initiierende Beschäftigte beschränkt sein, sondern muss weitere Beteiligte und Ersatz-Bewerber*innen umfassen.
- Effektive Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte: Dem Betriebsrat muss ein Unterlassungsanspruch bei Nichtbeachtung der Beteiligungsrechte zur Seite gestellt werden.
- Konsequente Strafverfolgung bei der Behinderung von Betriebsratswahlen und –arbeit: Der Straftatbestand der Behinderung von Betriebsratswahlen muss ein Offizialdelikt sein. Darüber hinaus sind entsprechende Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu bilden, um wirkungsvoller gegen Behinderungen von Betriebsratsgründungen vorgehen zu können.
Beschluss-PDF: