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Antrag 90/II/2017 Konsensliste

22.10.2017

Die im Antragsbuch sowie auf dieser Seite mit (K) gekennzeichneten Empfehlungen der Antragskommission wurden im Konsens ausgesprochen.
Der Landesparteitag stimmt diese mit (K) gekennzeichneten Anträge en bloc ab.

Antrag 02/II/2017 Modellversuch Doppelspitze in den Abteilungen der Berliner SPD ermöglichen

14.10.2017

Im Rahmen eines auf vier Jahre befristeten Modellversuchs wird den Abteilungen der SPD Berlin ermöglicht, statt des bestehenden Vorstandsmodells mit einer/einem Vorsitzenden eine geschlechterparitätische Doppelspitze aus zwei Vorsitzenden zu beschließen. Das Organisationsstatut der SPD Berlin wird hierzu wie folgt geändert:

 

1. Einfügung von § 23 b* Abs. 2a:

 

Abweichend von Abs. 2 Nr. 1 können die Abteilungen im Rahmen eines Modellversuchs eine geschlechterparitätische Doppelspitze aus zwei Vorsitzenden beschließen. Diese Regelung gilt, sofern sie nicht verlängert wird, bis zum Ablauf der Parteiwahlperiode 2020-2022.

 

2. Einfügung in § 23 b* Abs. 3 nach „über“:

 

das Vorstandsmodell sowie

 

3. Einfügung nach § 23 a* Abs. 3 Nr. 6 Satz 1:

 

Im Falle einer Doppelspitze gemäß § 23 b* Abs. 2a nominiert die Abteilung eine/einen der beiden Vorsitzenden für die Vertretung im Kreisvorstand. Diese Nominierung ist als Wahl durchzuführen.

 

4. Änderung von § 23 a* Abs. 3 Nr. 7 letzter Halbsatz in:

 

Ziffer 6 Satz 4 gilt entsprechend,

Antrag 03/II/2017 Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zum Parteiausschlusskriterium machen

14.10.2017

Der § 35 Parteiordnungsverfahren des Organisationsstatuts der SPD soll um das Parteiausschlusskriterium „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ erweitert werden.

 

Demnach soll im Absatz

„(1) Gegen ein Mitglied, das gegen

  1. die Statuten oder
  2. die Grundsätze oder
  3. die Ordnung der Partei verstößt,

 

kann ein Parteiordnungsverfahren durchgeführt werden. Gegen die Grundsätze der SPD verstößt insbesondere, wer das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer Acht lässt oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig macht.

Gegen die Ordnung der Partei verstößt insbesondere, wer beharrlich Beschlüssen des Parteitages oder der Parteiorganisation zuwider handelt.“

 

der Satz 2 erweitert werden zu:

„Gegen die Grundsätze der SPD verstößt insbesondere, wer das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer Acht lässt, sich einer ehrlosen Handlung schuldig macht oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, insbesondere Rassismus, Homophobie, Sexismus, Antisemitismus und / oder Abwertung von Menschen aufgrund ihrer Religion, Weltanschauung oder aufgrund von Beeinträchtigungen, an den Tag legt.

Antrag 04/II/2017 Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit zum Parteiausschlusskriterium machen

14.10.2017

Der § 35 Parteiordnungsverfahren des Organisationsstatuts der SPD soll um das Parteiausschlusskriterium „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ erweitert werden.

Demnach soll im Absatz

„(1) Gegen ein Mitglied, das gegen

  1. die Statuten oder
  2. die Grundsätze oder
  3. die Ordnung der Partei verstößt,

 

kann ein Parteiordnungsverfahren durchgeführt werden. Gegen die Grundsätze der SPD verstößt insbesondere, wer das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer Acht lässt oder sich einer ehrlosen Handlung schuldig macht.

 

Gegen die Ordnung der Partei verstößt insbesondere, wer beharrlich Beschlüssen des Parteitages oder der Parteiorganisation zuwider handelt.“

 

der Satz 2 erweitert werden zu:

„Gegen die Grundsätze der SPD verstößt insbesondere, wer das Gebot der innerparteilichen Solidarität außer Acht lässt, sich einer ehrlosen Handlung schuldig macht oder gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit propagiert und diskriminiert.

 

Die bisherige Formulierung des § 35 des Organisationsstatuts definiert nicht klar genug, bei welchen Verstößen ein Ausschlussverfahren zielführend eingeleitet werden kann. Menschenfeindliche Äußerungen, die sich insbesondere auf Gruppen und/oder Minderheiten beziehen, sind nach unserem Verständnis mit den Grundwerten der Sozialdemokratie nicht vereinbar. Dies betrifft sowohl verachtende Äußerungen in Hinblick auf Rassismus, aber auch Homophobie, Sexismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Abwertung von Menschen mit Beeinträchtigungen. Dies sollte durch unser Organisationsstatut unzweifelhaft abgebildet und „das Gebot der innerparteilichen Solidarität“ sowie das Verbot der „ehrlose[] Handlung“ entsprechend um das Merkmal „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ ergänzt und präzisiert werden.

Antrag WV06/II/2017 Die SPD Berlin beruft eine Projektgruppe Ost ein

14.10.2017

Die SPD Berlin ruft eine Projektgruppe ein, um Lösungen bzgl. der östlichen Berliner Bezirke zu diskutieren. Hierzu gehören inhaltliche, programmatische sowie strategische Diskussionen und die Zielsetzung, wie Themen und Personen aus den östlichen Bezirken innerhalb der SPD Berlin stärker wirken. Ziel dieser Diskussionen muss ein Pilotprogramm sein, welches die Strukturen vor Ort stärkt und dessen Erfahrungen dann für alle Kreise umgesetzt werden können!

 

Folgende Punkte sollen im Blickwinkel stehen:

  1. Steigerung der Zahl der Mitglieder
  2. Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und der Mobilisation
  3. Stärkung der Organisationsfähigkeit der Kreise
  4. Abteilungsarbeit weiterentwickeln
  5. Verankerung in den Kiezen und Vereinen