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Antrag 134/I/2017 Bezahlbares Wohnen für alle – eine Gemeinschaftsaufgabe

16.05.2017

 

Ersetzungsantrag zu den Anträgen

27/I/2017 (Antragsbuch Teil 1, Seite44), 28/I/2017 (Antragsbuch Teil 1, Seite 47)
30/I/2017 (Antragsbuch Teil 1, Seite 56), 31/I/2017 (Antragsbuch Teil 1,  Seite56)
32/I/2017 (Antragsbuch Teil 1, Seite 58), 33/I/2017 (Antragsbuch Teil 1, Seite59)

 

Die Anspannung auf den Wohnungsmärkten vor allem in den Großstädten wie Berlin und den Wachstumsregionen erfordert, dass jährlich 400.000 Wohnungen gebaut werden, davon etwa 80.000 Sozialwohnungen und weitere 60.000 Wohnungen mit begrenzten Mieten.

Ab dem Jahr 2020 muss sich der Bund aber aufgrund der Föderalismusreform aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaues zurückziehen. Die SPD setzt sich daher für eine Änderung des Grundgesetzes ein.

Der Bund soll sich zu einer „Gemeinschaftsaufgabe – bezahlbares Wohnen für alle“ verpflichten, mit der die Aktivitäten von Bund, Ländern und Gemeinden zur Sicherung und Schaffung von bezahlbaren Wohnraum gebündelt und mit einer ausreichenden Finanzierung ausgestattet werden.

 

Bezahlbares Wohnen im Bestand sichern und Entmietungen stoppen – soziales Mietrecht schaffen

Die Situation am Wohnungsmarkt ist insbesondere in den Großstadtregionen erheblich angespannt. Einerseits fehlen günstige Mietwohnungen in genügender Anzahl, andererseits treibt Wohnraumspekulation Preise für Baugrundstücke und Bestandsimmobilien in die Höhe.

 

Die Berliner SPD kämpft seit jeher für eine Versorgung breiter Bevölkerungsschichten mit gutem und bezahlbarem Wohnraum. Dafür wurde seit den 50er Jahren der Bau hunderttausender Miet- und Sozialwohnungen gefördert. Wir haben sowohl die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften als auch die Genossenschaften unterstützt und gefördert, denn sie leisten einen entscheidenden Beitrag, Mieterinnen und Mieter vor steigenden Mieten zu schützen. Öffentliche Wohnungen im Eigentum des Landes Berlins unterliegen einem Verkaufsverbot.

Aber weitere Maßnahmen sind nötig, um Menschen nachhaltig vor Verdrängungseffekten zu schützen und um günstigen Wohnraum in ausreichendem Maße zur Verfügung zu stellen.

 

Dazu gehört u.a., dass wir die Anzahl öffentlicher Wohnungen im Berliner Wohnungsbestand bis zum Jahr 2026 auf mindestens 400.000 Wohnungen erhöhen. Wir wollen die Wohnungsbauförderung in Berlin weiter ausbauen. Die „kooperative Baulandentwicklung“ muss in allen Bezirken konsequent durchgesetzt werden. Die Instrumente des Erhaltungsrechts müssen berlinweit konsequent angewendet werden, Senat und Bezirke hier effizient kooperieren.

Wir setzen uns für ein Berliner Leerstandregister ein, mit dem Ziel, einen Überblick über die Anzahl an brachliegenden Immobilien und nicht-genutzten Gebäuden sowie deren Quadratmeteranzahl zu erhalten.

 

Mieterhöhungen begrenzen

Im Mietspiegel sollen Mietverträge der letzten zehn Jahre berücksichtigt werden. Bei Mieterhöhungen ohne Wohnwertverbesserung soll die Kappungsgrenze von bisher 15 Prozent in drei Jahren auf 15 Prozent in fünf Jahren verändert werden.

 

Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen deutlich erschweren

Innerhalb von Erhaltungssatzungsgebieten (Milieuschutz usw.) muss der Verwaltung ein wirksames Instrumentarium zur Verfügung gestellt werden, um die Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen verbieten zu können. Die augenblicklichen Regeln bieten zu viele Schlupflöcher für Spekulanten. Milieuschutzgebiete sind stadtweit zu prüfen und die Kulisse erheblich auszudehnen.

 

Sozialdemokratische Wohn- und Mietenpolitik für den Bund

Die Berliner SPD fordert den Bund auf, Maßnahmen zu ergreifen, die den Mieterinnen und Mietern in Deutschland ein bezahlbares Wohnen ermöglichen und rechtliche Standards schaffen.

 

Mietpreisbremse funktionsfähig ausgestalten

Die bestehende Mietpreisbremse muss verschärft und zu einem besser funktionierenden Instrument weiterentwickelt werden. So ist bei einem Wohnungswechsel grundsätzlich und ohne Aufforderung sicherzustellen, dass der Vermieter, dem Nachmieter die Miethöhe des Vormieters mitzuteilen hat. Zuwiderhandlungen sollen geahndet und sanktioniert werden. Ausnahmen für überteuerte Bestandsmieten sind zu streichen.

 

Das Mietrecht sozial ausgestalten

Das Mietrecht muss auf Bundesebene weiterentwickelt und durch folgende Maßnahmen sozial gerechter ausgestaltet werden:

Anschaffungs- und Installationskosten für zusätzliche Maßnahmen in Mietwohnungen dürfen nicht nach §2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung durch Anmietung umgelegt werden, sofern nach §559 BGB schon die Weitergabe der Kosten an den Mieter als Modernisierung eingeräumt wurden.

Ersatzansprüche, die von Dritten an den Vermieter herangetragen werden, dürfen im Rahmen der Haftpflichtversicherung nicht auf den Mieter umgelegt werden. Ebenso verhält es sich mit den Kosten für Kleinreparaturen. Die „Kleinreparaturklausel“ wird abgeschafft.

Außerdem schafft der Bund gemäß dem Berliner Vorbild, eine gesetzliche Grundlage, um durch Kollektivverträge mit den Mieterschutzorganisationen einkommensschwachen Mieterinnen und Mietern einen verbesserten Rechtsschutz zukommen zu lassen.

Wir wollen das Wirtschaftsstrafrecht verschärfen und konsequenter anwenden, um überhöhten Mietforderungen Einhalt zu bieten (Wucherparagraphen).

 

Mieterhöhungen nach Modernisierungen sozialverträglich gestalten

Viele Mieterinnen und Mieter leiden derzeit unter Mieterhöhungen infolge unverhältnismäßiger Modernisierungsmaßnahmen und aufgrund von energetischen Wohngebäudesanierungen.

Grundsätzlich muss gelten: Mieter müssen vor „sozialer Härte“ geschützt werden. Die gesetzliche Duldungspflicht muss mieterfreundlicher geregelt werden.

Darüber hinaus wollen wir Mietpreissteigerungen infolge von (zum Teil zweifelhaften) Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen verhindern und die gesetzliche Möglichkeit der Umlage angefallener Kosten durch folgende Maßnahmen begrenzen.

Die Modernisierungsumlage soll auf 6 % und maximal 10 Jahre begrenzt werden.

 

Energetische Maßnahmen müssen auch tatsächlich Heizkostenersparnisse für Mieterinnen und Mieter nach sich ziehen. Die Wirtschaftlichkeit ist durch den Vermieter nachzuweisen. Für Streitfälle zwischen Mieter und Vermieter über Kosten und Nutzen sind unabhängige Schiedsstellen einzurichten.

 

Unterlassene Instandhaltung darf nicht zu Lasten der Mieter gehen. Die umlegbaren Kosten bei Modernisierungen und energetischen Sanierungen sind daher auf eine maximale Höhe pro Quadratmeter Wohnfläche zu deckeln.

 

Um „warmmietneutrale Sanierungen“ zu ermöglichen, setzen wir uns für ein Förderprogramm des Bundes ein, welches sich an der Einsparung von C02 orientiert und in enger Kooperation mit den Städten und Gemeinden eingesetzt wird.

 

„Share Deals“ verhindern

In zunehmendem Maße stellen wir fest, dass mit Hilfe sogenannter „Share Deals“ Immobiliengeschäfte getätigt werden, bei denen die Entrichtung der Grunderwerbssteuer umgangen wird. Hierbei kommt es nicht zum Verkauf der Immobilie, sondern zum Verkauf der Anteile an der Gesellschaft.

Als Berliner SPD unterstützen wir die Bundesratsinitiative des Berliner Senats und fordern, die Praxis von „Share Deals“ durch folgende Maßnahmen zu erschweren:

Der Prozentsatz, der von einem oder mehreren weiteren Eignern an einer Gesellschaft gehalten wird, soll von 5 auf 25 Prozent gesteigert werden. Hierdurch wird – wegen der Kontrollrechte von Minderheitseignern – eine solche Konstruktion weniger attraktiv. Die Mindesthaltefrist bei Personengesellschaften soll auf 10 Jahre ausgedehnt werden und die Möglichkeit, anonyme Gesellschaften über Steuerfluchtländer einzuschalten, wird eingeschränkt.

 

Neubau und Ausbau stärker fördern – eine gemeinwohlorientierte Liegenschaftspolitik des Bundes einfordern

Ohne bezahlbaren Grund und Boden ist kein bezahlbarer Wohnungsneubau möglich.

Daher muss der Bund seiner Verantwortung gerecht werden und seine Liegenschaftspolitik nach dem Vorbild der Berliner Liegenschaftspolitik ausrichten. Demnach dürfen Grundstücke und Immobilien im Bundesbesitz künftig nur mit Vorkaufsrecht für Städte und Kommunen und nur zum Verkehrswert veräußert werden.

Anstelle des aktuell praktizierten Höchstpreisverfahrens tritt ein Konzeptverfahren, welches den gesellschaftlichen Mehrwert einer Grundstücks- und Immobiliennutzung berücksichtigt.

Um das Mietniveau dauerhaft zu sichern, muss bundesweit ein ausreichend großer Bestand an kommunalen und gemeinwohlorientierten Wohnungen vorhanden sein, geschaffen werden, darunter ein deutlich höherer Anteil von Sozialwohnungen.

 

Deshalb setzen wir uns für einen Grundstücks- und Immobilienfonds des Bundes ein, mit dem Ziel systematisch Bauland und Bestandsimmobilien aufzukaufen, um diese einer öffentlichen Nutzung durch Städte und Kommunen zugänglich zu machen. Das Hauptaugenmerk liegt hier bei der Schaffung bezahlbaren Wohnraums. Verhandlungen sind insbesondere mit der Deutschen Bahn aufzunehmen.

 

Förderung von Genossenschaften

Um das Wohnungsangebot für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen zu erweitern, sind Genossenschaften durch Wohnraumförderung, das Bereitstellen von Grundstücken und durch Kooperationen beim kommunalen Vorkaufsrecht stärker zu unterstützen.

 

Damit auch Geringverdienende die Chance auf eine Mitgliedschaft in einer Genossenschaft erhalten, sollen die Genossenschaften durch Nachrangdarlehen und Bürgschaften unterstützt werden. Für Transferleistungsbezieher soll eine Übernahme der Genossenschaftsanteile grundsätzlich durch die Jobcenter erfolgen.

 

Städtebauförderung aufstocken und weiterentwickeln – Energiewende von unten

Die Städtebauförderung als Gemeinschaftsaufgabe hat sich bewährt und soll weiter ausgebaut werden.

 

Besonderer Handlungsbedarf besteht in den nächsten Jahren beim „energetischen Stadtumbau“. Ziel muss es sein, Stadtquartiere mit besonders hohem Sanierungsbedarf zu lokalisieren und Maßnahmen zu ergreifen, um einerseits CO2-Emissionen zu reduzieren und andererseits Wertschöpfung vor Ort und damit eine „Energiewende von unten“ einzuleiten.

Antrag 133/I/2017 Konsensliste

3.05.2017

Die im Antragsbuch sowie auf dieser Seite mit (K) gekennzeichneten Empfehlungen der Antragskommission wurden im Konsens ausgesprochen.

Der Landesparteitag stimmt diese mit (K) gekennzeichneten Anträge en bloc ab.

Antrag 132/I/2017 Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrags

20.04.2017

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages werden aufgefordert, eine Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrages für Erwachsene auf 18.000 € im Jahr herbeizuführen.

 

Antrag 04/I/2017 Gleiche Arbeit - Gleicher Lohn

20.04.2017

Als Sozialdemokrat*innen sind wir unseren drei Grundwerten – Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität – verschrieben.

 

Wir fordern:

Leih- und Zeitarbeiter*innen sollen nach französischem Vorbild 130% des Lohnniveaus bekommen, das Festangestellte im selben Betrieb erhalten.

Antrag 03/I/2017 Förderung der ehrenamtlichen Parteiarbeit

20.04.2017

Der Landesverband richtet seine Strukturen und Arbeitsweisen konsequent ehrenamtsorientiert aus. Ehrenamtsorientierung bedeutet, dass bei Planungen der Parteiarbeit die Bedürfnisse der ehrenamtlich tätigen Mitglieder im Zentrum stehen müssen.

 

Dazu gehören vor allem langfristige Terminplanung, die Vermeidung von Ad-hoc-Terminen sowie frühzeitige Einladungen unter Angabe der zu verhandelnden Themen und längerfristige Informations-, Diskussions- und Beschlussvorlagen. Attraktive und gute Parteiarbeit soll darüber hinaus ergebnisorientiert sein.

 

Um dies zu verwirklichen, werden alle Gremien im Landesverband zukünftig:

 

  • Termine mit Rücksicht auf vor allem auf ehrenamtlich tätige Genoss*innen ohne Mandat mit Diäten und/oder hauptamtlicher Parteifunktion langfristig und verlässlich koordinieren;
  • mindestens eine Woche vor der Sitzung Einladungen mit einer Tagesordnung versenden;
  • spätestens fünf Tage vor der Sitzung die jeweiligen Protokolle, Informations-, Beschluss- und Beratungsunterlagen zusenden;
  • Tischvorlagen nur in begründeten Ausnahmefällen zulassen und
  • in der Regel den Tagesordnungspunkt, zu dem die Unterlagen nicht rechtzeitig zugegangen sind, verschieben.

 

Insbesondere die Vorstände werden ihre Sitzungen so strukturieren, dass am Ende eines Tagesordnungspunktes ein Beschluss steht, entweder über das weitere Verfahren oder über die Art der Konsequenz, d. h. Aktion/Veranstaltung oder Antrag/Resolution.

 

Bei Parteitagen (u. a. Kreisdelegiertenversammlungen, Landesparteitage und Mitgliederversammlungen/-foren) ist/sind:

 

  • die Unterlagen, vor allem Wahlvorschläge, Anträge und Arbeitsberichte, so rechtzeitig an die jeweiligen Gliederungen (wie Abteilungen/Arbeitsgemeinschaften und Kreise) weiterzugeben, so dass diese genügend Zeit zur Beratung und ggf. Beschlussfassung haben – in der Regel sechs Wochen;
  • immer für den Tagesordnungspunkt „Antragsberatung“ ausreichend Zeit vorzusehen, damit Anträge aktuell bzw. zeitnah beraten werden und Vertagungen möglichst vermieden werden können;
  • dort Rechenschaft über die Erledigung der Beschlüsse abzulegen.