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Antrag 501/I/2025 Demokratie schützen: Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland” jetzt einleiten!

24.05.2025

Weiterleitung: als Initiativantrag wegen neuer Entwicklungen an den SPD-Bundesparteitag sowie als Antrag zur Umsetzung an die Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion und die Landesgruppe Ost der SPD-Bundestagsfraktion sowie als Antrag an den SPD-Parteivorstand

Adressat*innen: SPD-Bundestagsfraktion, sozialdemokratische Mitglieder der Bundesregierung, sozialdemokratische Mitglieder des Bundesrats, sozialdemokratische Mitglieder aller Landesregierungen, sozialdemokratische aller Landtage (MdA, MdBB, MdHB, MdL)

 

Als Sozialdemokrat*innen sind wir uns der Gefahr bewusst, die von der Partei „Alternative für Deutschland“ als parlamentarischem Arm der Neuen Rechten, die wir zur extremen Rechten zählen, für unsere Demokratie ausgeht. Ebenso ist uns klar, dass ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz das äußerste Mittel der wehrhaften Demokratie darstellt.

 

Wir verkennen nicht, dass ein solches Verfahren allein die zugrunde liegenden gesellschaftlichen Einstellungen, die Menschen zur Wahl der „Alternative für Deutschland“ bewegen, nicht verändern wird. Doch dies darf kein Grund sein, ein solches Verfahren zu unterlassen, da dieses nicht zuletzt dazu dient, die staatlichen Institutionen vor Verfassungsfeinden zu schützen.

 

Mit der Einstufung der „Alternative für Deutschland“ als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) liegen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass sie nach ihren Zielen und/oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger*innen darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.

 

Die Partei „Alternative für Deutschland“ ist unserer Ansicht nach das Zentrum des deutschen Rechtsextremismus – die Zeit des Abwartens und Beobachtens ist nun abgeschlossen. Jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt. Als Sozialdemokrat*innen müssen wir nun unserer Verantwortung für die Demokratie einmal mehr gerecht werden – und wir nehmen diese Herausforderung selbstbewusst an.

 

Es ist für die drei antragsberechtigten Verfassungsorgane geboten, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Artikel 21 Abs. 2 GG auch einen entsprechenden Antrag an das Bundesverfassungsgericht zu stellen.

 

Wir fordern daher:

  • Die SPD setzt sich auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz zeitnah eingeleitet wird. Das heißt, die SPD-Abgeordneten im Deutschen Bundestag, die SPD-Mitglieder im Bundesrat sowie in der Bundesregierung wirken aktiv darauf hin.
  • Für den Fall, dass ein entsprechender Antrag auf die Gesamtpartei bezogen bis zum 31. Dezember 2025 von den Initiant*innen Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat noch nicht beantragt worden ist, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierungen und Landtage (der Bürgerschaften, des Abgeordnetenhauses) auf, sich dafür einzusetzen, dass die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung oder die Landesparlamente bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Antrag auf Entscheidung, ob der jeweilige Landesverband der Partei „Alternative für Deutschland“ verfassungswidrig ist, und hilfsweise einen Antrag auf Entscheidung über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung beim Bundesverfassungsgericht stellen.
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion wirken darauf hin, dass das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz unter Wahrung des Quellen- und Methodenschutzes so schnell wie möglich den antragsberechtigten Verfassungsorganen sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
  • Wir fordern alle sozialdemokratischen Landesregierungen auf in ihren jeweiligen Ländern, sich für eine Neubewertung aller AfD Landesverbände einzusetzen.
  • Parallel dazu sind umfassende Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, um dem Erstarken menschenfeindlicher, autoritärer und demokratiegefährdender Einstellungen in der Gesellschaft wirksam entgegenzutreten. Diese Maßnahmen müssen zügig, aber mit der gebotenen Gründlichkeit, auf allen Ebenen politisch vorangetrieben werden.

 

 

Ä-9 zum Antrag 171/I/2025

16.05.2025

Zeile 562-572 > Punkt 19. vollständig streichen

Ä-8 zum Antrag 171/I/2025

16.05.2025

Zeile 555-560 > Punkt 18. vollständig streichen

Ä-7 zum Antrag 171/I/2025

16.05.2025

Zeile 524 > Punkt 17. Neufassung:

 

17. Den derzeit mit internationaler Unterstützung ausgearbeiteten Reformplänen der Palästinensischen Autorität (PA) muss umfassend Raum zur Realisierung gegeben werden, um einer reformierten PA in allen palästinensischen Gebieten die notwendige Legitimität zu verleihen. Dies ist die Voraussetzung für eine Mitgestaltung der politischen Lösung durch die PA.

Ä-6 zum Antrag 171/I/2025

16.05.2025

Zeile 363-378 > Punkt 6. vollständig streichen