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Ä- zum Antrag 66/I/2018

1.06.2018

Empfehlung der Antragskommission: Annahme bis einschließlich Punkt 1

100% Finanzierung von Betreuungsplätzen für Träger von Kindertageseinrichtungen in Berlin

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, mit den Verhandlungspartnern (LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband u.a.) so schnell wie möglich Verhandlungen über die Erhöhung der Finanzierung der Tageseinrichtungen aufzunehmen.

 

Ziel dieser Verhandlungen ist

 

1. eine weitere Anpassung der Teilentgelte an die allgemein Kostenentwicklung bzw. Entwicklung des TV-L/TVöD sowie die Unterstützung der Träger im Abbau ihres Sanierungsrückstaus;

 

Empfehlung der Antragskommission: Punkt 2 Ablehnung

2. eine Erhöhung der tatsächlichen Kostenerstattung an die Träger von derzeit 93,5% (2019: 94,0%; 2020: 94,5%; 2021: 95,0%) auf 100% der Erstattung und somit eine absehbare Absenkung des kalkulierten Trägereigenanteils auf 0%.

 

 

Ä- zum Antrag 63/I/2018

1.06.2018

Füge ein in Z.28: „Sie werden zudem aufgefordert regelmäßig über den Sachstand zu berichten.“

Ä-1 zum Antrag 40/I/2018

1.06.2018

Ersetze: „Der Landesvorstand wird aufgefordert einen Stadtentwicklungskongress „Berlin 2030“ im Jahr 2019 zu veranstalten. Vorbereitend sollen die Kreise bzw. Kresivorstände ihrerseits zentrale Symposien zur Stadtentwicklungspolitik durchführen. Stadtgesellschaft, alle Ebenen der Berliner SPD, ihre Mandats und Funktionsträger sind aufgefordert sich, bereis in der Vorbereitungsphase, an dem Diskurs zu beteiligen.

Ziel des Stadtentwicklungskongressesn sollte die Erarbeitung einer ganzheitliche Strateigie sein, um den Bürger*innen von Berlin 2030 und darüber hinaus eine lebenswerte Stadt zu bieten, die die Herausforderungen einer wachsenden Stadt selbstbewusst annimmt. „

Ä-1 zum Antrag 61/I/2018

1.06.2018

Schutz von Mietern vor Verdrängung

 

Der Erwerb von bisher von Mieter/innen genutzten Wohnungen wird zur weiteren Selbstnutzung staatlich gefördert. Fördergrundbetrag, Kinderzulage und Einkommensgrenzen orientieren sich an der Eigenheimzulage (Stand 2004).

 

Begründung:

Mit dieser Regelung wird einer Verdrängung der Mieter/innen aus ihren Wohnungen durch überhöhte Mieten oder Privatisierungen entgegengewirkt. So können die Mieter/innen als Selbstnutzer/innen ihrer Wohnungen in ihrem angestammten Kiez verbleiben.

Ä-1 zum Antrag 189/I/2018

1.06.2018

Gegen Ende des Jahres 2013 gab die syrische Regierung die Kontrolle über die nördlichen Gebiete auf. In dieser vor allem von Kurd*innen, aber auch Assyrer*innen, Jesid*innen und Araber*innen bewohnten Gegend hat sich seitdem eine quasiautonome Regierungs- und Verwaltungsstruktur etabliert, vielfach bekannt unter dem Namen Rojava. Es handelt sich dabei um eine Selbstverwaltung, die sich auf der Basis des demokratischen Konföderalismus aufbaut, einer Form der Nichtstaatlichkeit in der die Dinge des täglichen Lebens demokratisch von der Basis an die Spitze organisiert sind. Dabei werden alle Gremien paritätisch nach Geschlecht und Zugehörigkeit zu einer Bevölkerungsgruppe besetzt und die Vielsprachigkeit der Region nicht nur toleriert sondern gefördert. Es handelt sich damit um ein einzigartiges demokratisches Projekt.

 

Die zu Rojava gehörenden Selbstverteidigungseinheiten YPG und YPJ, deren Aufgabe die Verteidigung des Gebietes Rojava und seiner Menschen vor äußeren Angriffen ist haben sich viel im Kampf gegen des IS hervorgetan. So waren sie es, die den IS aus seiner „Hauptstadt“ ar-raqqa vertrieben und für die vom IS in den Bergen festgesetzten Jesid*innen einen Fluchtkorrdor freikämpften der 20 bis 30 Tausend Jesid*innen das Leben rettete. Obgleich diese Selbstverteidigunseinheiten damit zu den wenigen Akteur*innen gehören, die sich von Beginn an dem IS in aller Entschiedenheit entgegengestellt haben, sind ihre Flaggen in Deutschland verboten. Ebenso jene mit dem Konterfei des in der Türkei inhaftierten ehemaligen PKK-Anführers Abdullah Öcalan, der auch unabhängig von Anhänger*innen der PKK Kurd*innen als Indentifikationsfigur gilt. Nicht zuletzt von ihm stammen viele der Ideen zur Gleichberechtigung von Frauen* und der konföderalen Organisierung der Selbstverwaltung, die Rojava zugrunde liegt. Das Verbot richtet sich nicht gegen die Person Öcalan oder die PKK, sondern gegen ein progressives Gesellschaftsbild.

 

Diese Verbote dienen wie die zahlreichen Vereinsverbote 1993 einer unverhältnismäßigen Repression gegen Kurd*innen und führte beispielsweise zum Abbruch einer Demonstration gegen die Angriffe auf Afrin in Köln. Am 8. März stürmte die Polizei den kurdischen Mezopotamien-Verlag und beschlagnahmte Tausende Bücher und Mediendateien, darunter deutsch-kurdische Wörterbücher und ein Archiv mit 500.000 kurdischen Liedern. Zudem wurde die zentrale Feier des kurdischen Neujahrs „Newroz“ in Deutschland abgesagt. Der bundesweite kurdische Dachverband Nav-Dem zog seine Anmeldung für den 17. März in Hannover zurück, nachdem die dortige Polizei ein Verbot der Versammlung angekündigt hatte.

 

Kurdische Organisationen, die sich also für eine Demokratisierung der Region und einer Gleichberechtigung der dort lebenden Menschen einsetzten und sich entschieden dem IS entgegenstellten werden kriminalisiert und Kurd*innen die sich mit ihnen solidarisieren leiden unter Repressionen, während die völkerrechtswidrigen Angriffe der Türkei auf Afrin im März diesen Jahres von der Bundesrepublik mit Schweigen hingenommen werden, und durch ein Nichteinstellen der Waffenlieferungen sogar indirekt unterstützt werden. Das darf so nicht bleiben!

 

Wir fordern daher ein Ende der Repressionen gegen Kurd*innen in Deutschland!