Übersicht Anträge zum Thema Bauen/ Wohnen/ Stadtentwicklung

Seite Zeile Nr. Antragsteller*in Änderung Änderungsantrag Votum AK Konsens
290 46 – 50 ÄA01 Mitte Ersetzung Auf Seite 290 wird in den Zeilen 46-50 der Satz
„Nur wenn Kommunen auf ihr Vorkaufsrecht verzichten, können Grundstücke des Bundes im Erbbaurecht mit Konzeptverfahren Genossenschaften oder privaten Trägern angeboten werden.“ersetzt durch
„Nur in dem Fall, in dem Kommunen auf ihr Erstzugriffsrecht bzw. ein ggf. bestehendes Vorkaufsrecht verzichten, sollen Grundstücke des Bundes mit Konzeptverfahren Genossenschaften oder privaten Trägern angeboten werden. Auch in diesem Fall müssen die Grundstücke jedoch in staatlichem Eigentum bleiben, was z.B. durch das Erbbaurecht sichergestellt werden kann.“Begründung:
Rein sprachliche Änderung mit dem Ziel das Missverständnis zu vermeiden, es wäre aus Sicht der SPD Berlin wünschenswert, dass Kommunen auf ihr Erstzugriffsrecht bzw. Vorkaufsrecht (es handelt sich dabei um unterschiedliche Instrumente) verzichten. Ein solches Missverständnis liegt auf Grund des laufenden Rechtsstreits zwischen dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg und der BIMA über die Ausübung einer Vorkaufsrechts nicht fern.
Annahme (K) Konsens
291 43 ÄA02 Mitte Einfügung Auf Seite 291 wird nach den in Zeile 43 befindlichen Worten „deren Zielsetzungen politisch festgelegt werden.“ das Folgende eingefügt:
„Die Schaffung kommunaler Bodenfonds wird unterstützt. Diese Fonds sollen mit zivilgesellschaftlichen Mitbestimmungsrechten bzw. Sperrminorität bei Verkäufen ausgestattet werden. Gewinne aus der Vermietung und Verpachtung sollen zum Zwecke des Ankaufs und der Weiterentwicklung des Bestandes in den kommunalen Fonds verbleiben. Die Mittel zum Zwecke der kommunalen Bodenbevorratung werden deutlich aufgestockt. Die Möglichkeiten einer veränderten Bundesliegenschaftspolitik sollen aktiv wahrgenommen werden.“
Annahme in der Fassung der AK (K):
„Die Schaffung kommunaler Bodenfonds wird unterstützt. Gewinne aus der Vermietung und Verpachtung sollen zum Zwecke des Ankaufs und der Weiterentwicklung des Bestandes in den kommunalen Fonds verbleiben. Die Mittel zum Zwecke der kommunalen Bodenbevorratung werden deutlich aufgestockt. Die Möglichkeiten einer veränderten Bundesliegenschaftspolitik sollen aktiv wahrgenommen werden.“
Konsens
292 8 – 14 ÄA13 Friedrichshain-Kreuzberg Ersetzung Auf Seite 292 werden die Zeilen 8 bis 14 wie folgt ersetzt:
Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen müssen begrenzt werden, damit Wohnen bezahlbar bleibt. Der § 559 BGB ist zu streichen, damit Mieterinnen und Mieter künftig nicht mehr die gesamten Kosten für Modernisierungsmaßnahmen alleine tragen müssen.Begründung: Die derzeitige Passage in dem Antrag 60.1 fällt hinter die Beschlusslage der Berliner SPD vom Landesparteitag am 11. November 2017 (91/II/2017) zurück. Mit der Änderung ist der Antrag kongruent mit der vorherigen Beschlusslage zur Modernisierungsumlage.
Annahme (K) Konsens
293 05 ÄA03 Mitte Einfügung Auf Seite 293 wird nach den in Zeile 5 befindlichen Worten „ersatzlos gestrichen werden“ das Folgende eingefügt:
„Im Übrigen sind Verbote der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen auch außerhalb von Milieuschutzgebieten zu ermöglichen.“
Annahme (K) Konsens
293 12 ÄA04 Lichtenberg Einfügung füge ein „Zum Schutz von Mieter*innen fordern wir gesetzliche Regelungen, die eine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen untersagen. Ab einer Sperrfrist von 15 Jahren ab Kauf entfällt diese Regelung.“ Erledigt bei Annahme ÄA03 (K) Konsens
293 31 ÄA05 Abt. Gropiusstadt Einfügung Berlins Großwohnsiedlungen gehören zu den Kiezen, die seit jeher große soziale Herausforderungen zu bewältigen haben und nun auch angesichts der aktuellen Verdrängungs- und Zuzugsprozesse weiter unter Druck stehen werden. Wir fordern daher ein stadtpolitisches Sonderprogramm zur Sicherung und Verbesserung des Sozialgefüges für Berliner Großwohnsiedlungen zu entwickeln.
Mit diesen Landesmittel sollen u.a. ermöglicht werden: die personelle und räumliche Ausstattung der Stadtteilzentren, die Fortsetzung und Absicherung bestehender Einrichtungen und Netzwerke, die Stärkung der hauptamtlichen Strukturen zur Unterstützung des zivilgesellschaftlichen Engagements, die Aktivierung und Beteiligung der Bewohner*innen, die Finanzierung der Bildungsverbünde vor Ort, Projekte der Demokratieförderung (Abwehr Rechtsextremismus), die städtebauliche Aufwertung der Großwohnsiedlungen durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Aktionen zur Imageverbesserung von Großwohnsiedlungen, Projekte der Bildungsarbeit im Sinne einer engeren Sozialraumorientierung, den Bedarf an Jugendarbeit und -räumen, Projekte der Förderung von Integration und Qualifizierung sowie für Projekte gegen Vereinsamung und für altersgerechtes Wohnen.
Annahme in der Fassung der AK (K):
Berlins Großwohnsiedlungen gehören zu den Kiezen, die seit jeher große soziale Herausforderungen zu bewältigen haben und nun auch angesichts der aktuellen Verdrängungs- und Zuzugsprozesse weiter unter Druck stehen werden. Wir fordern daher ein stadtpolitisches Sonderprogramm für Berliner Großsiedlungen zu entwickeln.
Damit sollen u.a. ermöglicht werden: die personelle und räumliche Ausstattung der Stadtteilzentren, die Fortsetzung und Absicherung bestehender Einrichtungen und Netzwerke, die Stärkung der hauptamtlichen Strukturen zur Unterstützung des zivilgesellschaftlichen Engagements, die Aktivierung und Beteiligung der Bewohner*innen, die Finanzierung der Bildungsverbünde vor Ort, Projekte der Demokratieförderung (Abwehr Rechtsextremismus), die städtebauliche Aufwertung der Großwohnsiedlungen durch wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Aktionen zur Imageverbesserung von Großwohnsiedlungen, Projekte der Bildungsarbeit im Sinne einer engeren Sozialraumorientierung, den Bedarf an Jugendarbeit und -räumen, Projekte der Förderung von Integration und Qualifizierung sowie für Projekte gegen Vereinsamung und für altersgerechtes Wohnen.
Konsens
293 55 ÄA06 Lichtenberg (Tamara Lüdke) Streichung streiche „… in den wachsenden Ballungsräumen“ Annahme (K) Konsens
293 58 ÄA07 Lichtenberg (Tamara Lüdke) Streichung streiche nach nachhaltige „Baupolitik“ und ersetze durch „und aktive Wohnungs-, Bau- und Mietenpolitik“ Annahme (K) Konsens
294 03 ÄA08 Lichtenberg (Tamara Lüdke) Streichung streiche „In den Ballungsräumen“ und ersetze durch „eine aktive Wohnungs-, Bau- und Mietenpolitik muss“; streiche „die Bauplanung“ Annahme in der Fassung der AK (K)
Streichung „in den Ballungsräumen muss“.
Der Satz fängt an mit „Die Bauplanung muss…“
Konsens
294 05 ÄA09 Lichtenberg (Tamara Lüdke) Streichung streiche „und insbesondere auch für Studierende und Azubis“ Annahme in der Fassung der AK (K):
Streiche „insbesondere“
Konsens
294 19 ÄA12 Neukölln Ergänzung „Dabei soll vorrangig und dauerhaft an Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen vermietet werden, sowie an Bedarfsgruppen, denen der Zugang zum Wohnungsmarkt verwehrt ist. Die dauerhafte Mietpreis-und Belegungsbindung findet auf Basis von unternehmensbezogenen Aufwandserträgen und einkommensabhängigen Miethöhen statt.“ Dann weiter

mit: „Die auszuschüttende Rendite ist auf vier Prozent…“.

Annahme (K) Konsens
294 23 ÄA10 Lichtenberg (Tamara Lüdke) Einfügung füge ein „bereits auch heute ist erkennbar, dass die durch den Bund bereitgestellten Finanzmittel unzureichend sind, um den Bedarf an sozialen Wohnungsbau zu decken. Daher fordern wir, die finanziellen Ressourcen des Bundes auf 5 Mrd. jährlich aufzustocken.“ Annahme in der Fassung der AK (K)
„bereits auch heute ist erkennbar, dass die durch den Bund bereitgestellten Finanzmittel unzureichend sind, um den Bedarf an sozialen Wohnungsbau zu decken. Daher fordern wir, die finanziellen Ressourcen des Bundes aufzustocken und den tatsächlichen Bedarf anzupassen.“
Konsens
295 37 – 39 ÄA11 Mitte Ersetzung Auf Seite 295 wird in den Zeilen 37-39 der Satz
„Deswegen brauchen wir eine Grundsteuer C, die unbebautes, aber baureifes Land gesondert besteuert.“ersetzt durch
„Ein geeignetes, für sich genommen aber nicht ausreichendes Instrument dafür ist die Grundsteuer C, die unbebautes, aber baureifes Land gesondert besteuert. Darüber hinaus ist eine Bodenwertzuwachssteuer zu entwickeln.“Begründung:
Der zu ändernde Satz taucht im Kontext der Abschöpfung von leistungslosen Bodenwertzuwächsen auf und kann daher so gelesen werden, dass die SPD dieses Problem allein mit der Grundsteuer C angehen will: Dies würde von Fachleuten aber leicht als „Mogelpackung“ enttarnt, weil die Grundsteuer nur auf unbebaute Flächen anwendbar ist und zudem von ihrer Zielrichtung die Wertzuwachsabschöpfung nur als Reflex verfolgt, während die (ohne Zweifel auch wünschenswerte) Baulandaktivierung das eigentliche Ziel ist. Es ist daher klarzustellen, dass wir – auch über die Grundsteuer C hinaus – eine Abschöpfung leistungsloser Bodenwertzuwächse durch das Steuerrecht fordern.
Ablehnung (Kein Konsens) Dissens
292 8 ÄA14 Lichtenberg (Tamara Lüdke) Streichung S. 292, Z. 8: Streiche „Modernisierungen dürfen in Zukunft…“ bis Z. 18
„zu liefern.“ und ersetze durch
„Modernisierungen dürfen in Zukunft nicht auf die Miete umgelegt werden.
Für sinnvolle energetische Sanierungen sind Fördermittel aufzustocken.
Zum Schutz der Einkommen von Mieter*innen fordern wir eine Mietniveaustabilitätsgrenze, welche die Erhöhung der Nettokaltmiete auf dem Niveau der Inflationsrate des Vorjahres begrenzt. Als zusätzliche
Kappungsgrenze darf der von der EZB angestrebte Zielwert der Inflationsrate nahe, aber nicht unter zwei Prozent nicht überschritten werden. Dies gelte sowohl für Bestandsmieten, als auch bei Mieterwechsel.
Ebenfalls sind die Regelungen ohne Ausnahme auf möblierten Wohnraum anzuwenden. Der Möblierungsanteil ist im Mietvertrag eindeutig auszuweisen und von jeglicher Mietenerhöhung auszunehmen.“
zurückgezogen
293 12 ÄA15 Lichtenberg (Tamara Lüdke) Einfügung füge ein „Zum Schutz von Mieter*innen fordern wir gesetzliche Regelungen, die eine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen untersagen. Ab einer Sperrfrist von 15 Jahren ab Kauf entfällt diese Regelung.“ erledigt (K) Konsens
292 40 Jusos Einfügung Z.40 Füge ein: “Auch das Prinzip der Vergleichsmiete, mit dem besonders große Wohnungsgesellschaften wie Deutsche Wohnen oder Covivio häufig argumentieren gehört abgeschafft, denn so höhlen diese Gesellschaften die Mietpreisbremse effektiv aus. Annahme in der Fassung der AK (K):
Dazu gehört, dass das Instrument der Mietpreise so ausgestaltet wird, dass insbesondere große Wohnungsgesellschaften nicht die Möglichkeit haben, diese auszuhöhlen.
Konsens
294 7 Mitte Einfügung Füge eine S. 294 Z. 7 nach „erhalten“: um gerade für diese ein selbstbestimmtes Wohnen möglich zu machen, muss mehr kostengünstiger Wohnraum durch das Berliner Studierendenwerk geschaffen und die Preise zum studentischen Wohnen bzw. für in Ausbildung befindlicher Menschen in Berlin deutlich gesenkt werden. Das Land Berlin soll daher eine finanzielle Bezuschussung sicherstellen, sodass ein sozialverträglicher Mietpreis auch für diese Gruppen gewährleistet wird. Ablehnung (Kein Konsens) Dissens