Antrag 75/II/2017 Sicherheit für Radfahrer*innen an Kreuzungen kurzfristig und dauerhaft verbessern

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, darauf hinzuwirken, dass auf allen Straßen des übergeordneten Straßennetzes, auf denen noch keine Fahrradstreifen existieren bzw. keine geplant sind sowie auf allen Nebenstraßen, die Sicherheit für Radfahrer*innen erhöht wird.

 

Dazu sind mindestens drei Maßnahmen durchzuführen:

  1. Eine Radwegfurt mit Fahrradpiktogramm und roter Einfärbung muss eingerichtet werden. Diese müssen das Einfädeln in einen beginnenden Radweg bzw. das Überqueren und Abbiegen an Ampelkreuzungen und Vorfahrtsstraße sichern, indem sie sich optisch klar von der Fahrbahn abgrenzen.
  2. An Straßen mit Parkspur muss die Radwegfurt mindestens am ersten möglichen Parkplatz vor der Kreuzung beginnen, um das Einfädeln tatsächlich sicher zu gestalten.
  3. Je nach Situation ist das absolute Halteverbot ggf. um eine Fahrzeuglänge zu vergrößern. In jedem Fall müssen aber die beginnenden Zonen des absoluten Halteverbots mit Sperrflächen markiert werden. Damit das Halteverbot nicht umgangen werden kann, müssen geeignete bauliche Maßnahmen umgesetzt werden, wie z.B. das Aufstellen von Baken. Diese erhöhen zusätzlich die optische Aufmerksamkeit der Autofahrer*innen.

 

Diese Maßnahmen sind unabhängig von mittelfristig geplanten Straßenbaumaßnahmen durchzuführen. Dies gilt insbesondere für Kreuzungen, die nicht kurzfristig mit Fahrradanlagen ausgestattet werden sollen, wie Nebenstraßen, die nicht zu Fahrradstraßen umgebaut oder Hauptstraßen, die nicht kurzfristig mit Radwegen ausgestattet werden sollen. Mit diesen unaufwendigen Mitteln kann die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen an allen Kreuzungen kurzfristig und dauerhaft verbessert werden.

 

Laut amtlicher Statistik kam es in Berlin im Jahr 2016 zu 7.495 registrierten Verkehrsunfällen mit Radfahrer*innenbeteiligung. Im selben Jahr sind gelichzeitig 19 Radfahrer*innen durch Verkehrsunfälle ums Leben gekommen – 9 mehr als im Jahr zuvor. Jeder dritte im Straßenverkehr verunglückte Mensch wird bei Unfällen mit Radfahrer*innenbeteiligung gezählt. Am häufigsten entstehen Unfälle zwischen Auto- und Fahrradfahrer*innen beim Abbiegen durch deutliches Fehlverhalten der Autofahrer*innen.

 

Diese kurze Auflistung aussagekräftiger Zahlen zeigt: Das Radfahren ist in Berlin noch immer lebensgefährlich. Gleichzeitig nutzen immer mehr Menschen dieses Verkehrsmittel und zwar längst nicht mehr nur im Innenstadtbereich oder um den Weg zur nächsten ÖPNV-Anbindung zu überbrücken. Das Fahrrad wird immer mehr zum flexiblen und konstant genutzten Substitut. Eine positive Entwicklung, sowohl für die Umwelt, als auch die Lebensqualität in der Stadt an sich. Umso mehr ist es die Verantwortung der Politik, dieser Entwicklung zum einen Rechnung zu tragen und sie zum anderen weiter zu fördern.

 

Die im rot-rot-grünen Koalitionsvertrag festgehaltenen Maßnahmen gehen dabei in die richtige Richtung. An Hauptstraßen soll demnach ein Radstreifen errichtet werden, oft mit physischer Trennung des Radverkehrs vom Auto- und Fußgängerverkehr. Auf Nebenstraßen soll dazu ein Netz aus Fahrradstraßen entstehen. Dies sollte zügig umgesetzt werden und wird die Sicherheit verbessern.

 

Es bleiben allerdings Lücken an vielen Straßen und Kreuzungen. Diese entstehen durch lange Planungszeiträume und vor allem dadurch, dass viele Kreuzungen durch die Vorhaben der Koalition nicht abgedeckt sind. Die Forderungen des Antrags sollen helfen, diese Lücken zu schließen. Dadurch, dass sie vor allem auf die Gefahren beim Abbiegen an Kreuzungen eingehen, kann die Sicherheit durch kurzfristige und unaufwendige Lösungen schnell und deutlich erhöht werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf, darauf hinzuwirken, dass auf allen Straßen des übergeordneten Straßennetzes, auf denen noch keine Fahrradstreifen existieren bzw. keine geplant sind, sowie auf allen Nebenstraßen, die Sicherheit für Radfahrer*innen erhöht wird.

Dazu sind drei Maßnahmen durchzuführen:

 

  1. Eine Radwegfurt mit Fahrradpiktogramm und roter Einfärbung soll eingerichtet werden. Diese sollen das Einfädeln in einen beginnenden Radweg bzw. das Überqueren und Abbiegen an Ampelkreuzungen und Vorfahrtsstraße sichern, indem sie sich optisch klar von der Fahrbahn abgrenzen.
  2. An Straßen mit Parkspur soll die Radwegfurt mindestens am ersten möglichen Parkplatz vor der Kreuzung beginnen, um das Einfädeln tatsächlich sicher zu gestalten.
  3. Je nach Situation ist das absolute Halteverbot ggf. um eine Fahrzeuglänge zu vergrößern. In jedem Fall sollen aber die beginnenden Zonen des absoluten Halteverbots mit Sperrflächen markiert werden. Damit das Halteverbot nicht umgangen werden kann,  sollen geeignete bauliche Maßnahmen umgesetzt werden, wie z.B. das Aufstellen von Baken. Diese erhöhen die optische Aufmerksamkeit der Autofahrer*innen.

 

Diese Maßnahmen sind unabhängig von mittelfristig geplanten Straßenbaumaßnahmen durchzuführen. Dies gilt insbesondere für Kreuzungen, die nicht kurzfristig mit Fahrradanlagen ausgestattet werden sollen, wie Nebenstraßen, die nicht zu Fahrradstraßen umgebaut oder Hauptstraßen, die nicht kurzfristig mit Radwegen ausgestattet werden sollen. Mit diesen unaufwendigen Mitteln kann die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen an allen Kreuzungen kurzfristig und dauerhaft verbessert werden.