Antrag 78/I/2018 Schulische Bildung muss auch Bundessache werden

Status:
Erledigt

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses der anderen Landtage und des Bundestages werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass schulische Bildung zukünftig auch in die Verantwortung des Bundes und nicht mehr in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder fällt. Hierbei ist eine Bildungsreform dahingehend voranzubringen, dass eine staatliche Finanzierung und Sicherung des Zugangs zu Bildung für alle sichergestellt wird. Es sollten mehr Gemeinsamkeiten zwischen den Bundesländern, einheitliche Standards und bundesweite Zielvorgaben geschaffen werden. In allen Fächern müssen alle Aufgaben der Abiturprüfungen aus einem einheitlichen Aufgabenpool kommen und folglich die Anforderungen an die Rahmenlehrpläne für alle Klassenstufen bundesweit zentral festgelegt werden. Gleichzeitig ist eine konzeptionelle Stärkung der Einrichtungen vor Ort vorzunehmen. Für die Konkretisierung und Umsetzung des vorgegebenen Rahmens muss es mehr Autonomie für diejenigen geben, die unter den spezifischen Bedingungen vor Ort entscheiden und arbeiten.

 

Hierzu ist das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern durch eine Grundgesetzänderung aufzuheben. Um die inhaltliche Ausgestaltung des schulischen Bildungssystems gleichberechtigt auf mehrere Schultern zu legen, ist die Kultusministerkonferenz zu einer durch das Grundgesetz mandatierten Institution in Form eines Bildungsrates weiterzuentwickeln. Hierbei sollten in der erneuerten Kultusministerkonferenz Länder, Expertinnen und Experten, Menschen aus der Berufspraxis und der Bund gemeinsam über Inhalte beraten.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt (Konsens)