Antrag 100/I/2018 Quasi-Ausländer

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD- Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, durch die Änderung der Ausführungsvorschriften der Berliner Ausländerbehörde dafür Sorge zu tragen, dass jeder Ausländer, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, ausländerrechtlich als „Quasi-Inländer“  behandelt wird und nicht abgeschoben werden darf. Das gilt auch dann, wenn ein in Deutschland aufgewachsener Jugendlicher straffällig geworden ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats, der SPD-Abgeordnetenhausfraktion und der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass jeder Ausländer, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, ausländerrechtlich als „Quasi-Inländer“  behandelt wird und nicht abgeschoben werden darf. Das gilt auch dann, wenn ein in Deutschland aufgewachsener Jugendlicher straffällig geworden ist.

Stellungnahme(n):
  • Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Parteivorstand
  • Stellungnahme der AH-Fraktion 2020: Antrag befasst sich ausschließlich mit Bundesrecht, daher AH-Fraktion nicht zuständig.
Überweisungs-PDF: