Antrag 69/I/2018 Gute Kita in Berlin: Mehr Personal, bessere Vergütung, attraktivere Arbeitsbedingungen!

Status:
Annahme

Wir fordern den Regierenden Bürgermeister von Berlin, die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus auf, sich weiterhin für mehr Kita-Qualität einzusetzen. Konkret fordern wir:

 

  • Das Personal in den Kitas muss besser bezahlt werden. Bis 2019 muss eine Angleichung an den TV-ÖD erfolgen. Für den nächsten Doppelhaushalt 2020/2021 streben wir eine Höhergruppierung der Erzieher*innenberufe an.
  • Weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen und zu verstärken, um die Anzahl der Kitaplätze in Berlin weiter auszubauen.
  • Weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen und zu verstärken, um mehr Menschen als pädagogische Fachkräfte in Kitas auszubilden.

 

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist geplant, 3,5 Mrd. Euro vom Bund an die Länder für die Steigerung der Kita-Qualität und für die Gebührenfreiheit zu geben. Nach dem Königsteiner Schlüssel sind das etwa 177 Mio. Euro für Berlin. Wir fordern, dass das Land Berlin dieses Geld – zusätzlich zu den bisherigen Landesmitteln – ausschließlich für den Kitabereich verwendet.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

 

 

Wir fordern den Regierenden Bürgermeister von Berlin, die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus auf, sich weiterhin für mehr Kita-Qualität einzusetzen.

Konkret fordern wir:

 

  • Das Personal in den Kitas muss besser bezahlt werden. Bis 2019 muss eine Angleichung an den TV-ÖD erfolgen. Für den nächsten Doppelhaushalt 2020/2021 streben wir eine Höhergruppierung der Erzieher*innenberufe an.
  • Weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen und zu verstärken, um die Anzahl der Kitaplätze in Berlin weiter auszubauen.
  • Weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen und zu verstärken, um mehr Menschen als pädagogische Fachkräfte in Kitas auszubilden.

 

Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ist geplant, 3,5 Mrd. Euro vom Bund an die Länder für die Steigerung der Kita-Qualität und für die Gebührenfreiheit zu geben. Nach dem Königsteiner Schlüssel sind das etwa 177 Mio. Euro für Berlin. Wir fordern, dass das Land Berlin dieses Geld – zusätzlich zu den bisherigen Landesmitteln – ausschließlich für den Kitabereich verwendet.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert, sich für eine Änderung der Erzieher*innen-Ausbildung in den folgenden Punkten einzusetzen:

 

  1. Um mehr Menschen für den Erzieher*innen-Beruf zu motivieren, muss die Ausbildung mit einer angemessenen und auskömmlichen Ausbildungsvergütung versehen werden. Auf eine Ausbildung ohne Vergütung, welche eher mit Kosten versehen ist, muss verzichtet werden.
  2. Die Ausbildung muss für die Auszubildenden kostenfrei bleiben. Hierzu ist die temporäre Lösung der Kostenübernahme in Berlin in eine ständige und allgemeine Reglung zu überführen.
  3. Die Ausbildung sollte viel praktischer gestaltet werden. So sollte die Ausbildung im Rahmen eines dualen Systems stattfinden. Die Person, welche die Ausbildung durchläuft, sollte einen Ausbildungsvertrag mit einer Kita bzw. ähnlichen Einrichtung abschließen und zusätzlich in einem bestimmen Intervall eine Schule (Berufsschule oder Fachhochschule) besuchen.
  4. Diejenigen Einrichtungen, welche einen Ausbildungsvertag schließen, müssen eine Person als Ausbildungsverantwortliche*n benennen. Diese Person muss dabei für ihre Ausbildungsverantwortung stündlich entlastet werden. Ihre Arbeitszeit muss also auch Betreuungszeit für die jeweilige auszubildende Person beinhalten. Auch darf diese Person aufgrund der Kürzung in der Betreuungszeit für Kinder nicht voll für die Betreuungsquote mitgerechnet werden. Für diese Änderung ist die Anpassung der Ausbildungsinhalte notwendig.
  5. Darüber hinaus soll der Bildungsaspekt des Erzieher*innenberufs gestärkt werden.

 

Die Quote der Ausbildung in Einrichtungen öffentlicher Träger muss deutlich erhöht werden. Gerade Träger des Landes bzw. in der Kooperation mit den Bezirken müssen eine Vorreiterrolle einnehmen und die Ausbildung sowie den Beruf attraktiver und vielfältiger anbieten.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Praktika in der ErzieherInnenausbildung angemessen vergütet und refinanziert werden.

Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK II): Der AK II hat mit Unterstützung der Koalition den Antrag „Sozial- und Erzieherberufe deutlich aufwerten und Einkommen von Berliner Erzieher/innen und Sozialpädagogen/Sozialpädagoginnen verbessern“ im Jahr 2018 im Abgeordnetenhaus eingebracht und beschlossen. Der Senat wird hier aufgefordert alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine tarifliche Besserstellung von Erzieher*innen zu erwirken. Darüber hinaus soll die Differenz zwischen TVL und TVÖD SuE überwunden werden. Auf diesem Weg soll dem Fachkräftemangel in Kitas und anderen Bereichen begegnet werden. Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs von Erzieher*innen in den Kitas stehen in den Jahren 2020 und 2021 je ca. 11 Mio. € zur Verfügung. Für den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie wurde eine Besprechung zum Thema „Fachkräftebedarf in den Sozial- und Erzieherberufen: quantitative und qualitative Herausforderungen für die öffentlichen beruflichen Schulen“ mit Anhörung beantragt. Mit dem Haushaltsumsetzungsgesetz wurde im Juni 2020 im KitaFöG der Leitungsanteil aufgrund der erhöhten fachpädagogischen und administrativen Anforderungen an die Leitung einer Kindertageseinrichtung um eine weitere Stufe erhöht. Gleichzeitig wurde die Möglichkeit eröffnet, einen Anteil der Mittel für den Leitungszuschlag für Verwaltungsassistenzen zu verwenden. Die Einzelheiten werden in der Leistungsvereinbarung festgelegt. Insbesondere sei hierbei auch die Bewertung der Verwaltungsassistenz im Leitungsanteil des Kostenblatts zu betrachten. Gleichzeitig wurde in der Kindertagesförderungsverordnung die Anleitungsstunden auf weitere Personenkreise ausgeweitet. Rückwirkend zum 1. Februar 2020 werden Personen berücksichtigt, die ein duales bzw. berufsintegrierendes Studium der Kindheitspädagogik absolvieren. Der Umfang der Anleitungsstunden für sie entspricht demjenigen, der bisher für Personen in der berufsbegleitenden Erzieherausbildung vorgesehen ist. Zudem werden für Personen aus verwandten Berufen, Personen zur Umsetzung einer bilingualen Konzeption, Personen zur Umsetzung einer anderen besonderen Konzeption und für sonstige geeignete Personen Anleitungsstunden im ersten Beschäftigungsjahr vorgesehen. Den Beschäftigten in Teilzeitausbildung zum*zur Erzieher*in soll Zeit für Vor- und Nachbereitung sowie Reflexion der Theorie- und Praxiserfahrungen in einem Volumen von zwei Wochenstunden für den gesamten Ausbildungszeitraum finanziert werden. Die Arbeitsverträge der Auszubildenden sollen im Jahr 2020 zunächst um eine Stunde, ab 2022 um jeweils zwei Stunden ausgeweitet werden. Dies ermöglicht es Studierenden in Teilzeit zugleich, ihren Lebensunterhalt besser bestreiten zu können und setzt somit ein wichtiges Signal für diese Form der Ausbildung. Vor- und Nachbereitungszeiten sind immanenter Bestandteil des pädagogisch-planerischen Handelns und führen unmittelbar zur Steigerung der Prozessqualität. Die Einzelheiten des Verfahrens sollen in Verwaltungsvorschriften geregelt werden können.   Im Doppelhaushalt 2018/2019 wurde das Kita- und Spielplatzsanierungsprogramm (KSSP) um weitere 6 Mio. € p.a. aufgestockt. Als Zuschüsse an Träger zur Schaffung vorschulischer Betreuungsplätze stehen im Rahmen des Kita-Ausbauprogramms im gleichen Zeitraum 500.000 € p.a. zur Verfügung. Für Dienstleistungen im Rahmen des Kita-Ausbaus und einer damit verbundenen Regiestelle für das Landesprogramm Kitaausbau stehen im pro Jahr jeweils 501.000 € zur Verfügung. Über die Verpflichtungsermächtigungen in den Jahren 2020 und 2021 wird die Kontinuität des Platzausbaus gewährleistet. Die Finanzierung der entsprechenden Ausgaben in Höhe von 33 Mio. € im Jahr 2020 bzw. 23 Mio. € im Jahr 2021 erfolgt über SIWA. Daneben sind auch noch zusätzlich jeweils 5 Mio. € über SIWA für Kita-Sanierungen vorgesehen. Somit stehen zur Verbesserung der Betreuungssituation in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege über SIWA im Jahr 2020 38 Mio. € und im Jahr 2021 weitere 28 Mio. € zur Verfügung.   Die im Rahmen des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ (KiQuTG) zur Verfügung gestellten Bundesmittel belaufen sich auf ca. 23 Mio. € in 2020 und ca. 40. Mio. € in 2021 und werden unter anderem für Maßnahmen zur Unterstützung des Quereinstiegs in das Berufsfeld der Kindertagesbetreuung, zur Stärkung von Kitaleitungen, zur Sicherung von Fachkräften in sozial belasteten Regionen bzw. Einrichtungen, zur Attraktivitätssteigerung und Qualitätsentwicklung der Kindertagespflege und zur Unterstützung inklusiver Betreuung, Bildung und Erziehung eingesetzt.   Zur Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms für Kindertagesstätten, der fortlaufenden wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation der Umsetzung des Bildungsprogramms durch ein Qualitätsinstitut, den Folgeprojekten aus Evaluationsergebnissen zur Nachsteuerung sowie der Neuentwicklung eines Evaluationskonzeptes für die Kindertagespflege und zur Stärkung der Arbeit des Berliner Qualitätsinstituts für Kita (BeKi) stehen im Doppelhaushalt 2020/2021 auf einen Änderungsantrag der Koalition hin knapp 700.000 € p.a. zur Verfügung.
Überweisungs-PDF: