Antrag 223/I/2018 Grünphase für Fußgänger verlängern

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Grünphase für Fußgänger der Ampelanlagen an mehrspurigen Straßen deutlich verlängert und die noch verbleibende Grünphase optisch und für Sehbehinderte auch akustisch angezeigt wird.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020:  In der schriftlichen Anfrage „Barrierefreiheit in Berlin – auch für Gehbehinderte?“ (Drs. 18/20533) wird das im Antrag beschlossene Anliegen längerer Grünphasen thematisiert. Darin legt die zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz folgendes dar:
  • Grundsätzlich ist die „Richtlinie für Lichtsignalanlagen“ (RiLSA), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen Planungsgrundlage für alle Lichtsignalanlagen in Deutschland, und somit auch in Berlin. Die Forderungen zur Barrierefreiheit sind in den derzeit gültigen Richtlinien enthalten.
  • Zur Einhaltung verkehrlicher Zielsetzungen bei der Bemessung der Freigabezeit wird von einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 m/s in Berlin ausgegangen. Die Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) geht von einer Geschwindigkeit von 1,2 m/s aus. Die Räumgeschwindigkeit wird in Berlin mit 1,2 m/s angesetzt, was dem RiLSA-Ansatz entspricht.
  • Ausnahmen hiervon bilden Lichtsignalanlagen im Umfeld besonderer Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser oder Altersheime, aber auch Schulen und Kitas, bei denen in Berlin die Räumgeschwindigkeit von 1,0 m/s angewendet wird.
  Damit gibt es in Berlin im Umfeld von sozialen Einrichtungen längere Grünphasen, gemessen an der Räumgeschwindigkeit. Im Rahmen des Ersten Gesetzes zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes setzt sich die SPD-Fraktion in den Verhandlungen dafür ein, in den gesetzlichen Regelungen zu Querungen eine für Blinde und sehbehinderte Menschen mögliche Verlängerung von Grünphasen auch den Bedürfnissen von Gehbehinderten anzupassen. Insbesondere die Einrichtung von Anforderungstastern im Umfeld sozialer Einrichtungen kann durch diese Gesetzesregelung forciert werden.
Überweisungs-PDF: