Antrag /I/2018 Gesundheit first, Bedenken second - Sucht ist kein Verbrechen!

Viele Menschen in Deutschland konsumieren regelmäßig legale und illegale Drogen.
Die Gesetzesentwürfe, die in den vergangenen Jahren dazu im Bundestag beschlossen worden sind, dienen fast ausschließlich der Sucht und – Drogenbekämpfung und sind Mittel der Abschreckung und Verbote. Ein Schwerpunkt der derzeitigen Drogen- und Suchtpolitik sind gesetzliche Regulierungen zur Beschränkung des Konsums (Nichtraucher*innenschutzgesetze, Jugendschutzgesetze, Betäubungsmittelrecht). Eine zweite Säule bildet die Angebotsreduzierung mit der Bekämpfung der „Drogenkriminalität“. All diese Regelungen folgen einer strikten law and order-Mentalität.

 

Doch lösen diese Regelungen die Probleme bereits süchtiger Drogengebrauchenden nicht, die beabsichtigte Abschreckende Wirkung bleibt aus und wir haben seit Jahren eine konstante Zahl Drogengebrauchender. Die Zahl süchtiger Menschen, darunter Jugendlichen, steigt stetig. Beschäftigt man sich mit der Homepage der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird deutlich, dass Jugendliche neben Drogen wie Crystal Meth auch von der Internetsucht stark betroffen sind. Doch nicht bei jeder Sucht ist die gesellschaftliche Akzeptanz gleich. Bei der Internetsucht werden Maßnahmen ergriffen und Forschungsstrategien des Bundes zu den individuellen und gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung gefordert. Die Medikamentensucht, von der 2,3 Millionen Menschen betroffen sind, wir in ihrer ganzen Briete im Gesundheitsministerium thematisiert. Doch bei der Drogensucht spielen hauptsächlich strafrechtliche Faktoren eine entscheidende Rolle und lenken die Aufmerksamkeit der Sucht und des Drogenkonsums allzu sehr von medizinischen hin zu juristischen Fragestellungen und Konsequenzen. Im Willen, die Anzahl der Süchtigen zu dämpfen, wird der Aspekt der Gesundheit oft außen vor gelassen und stattdessen mit strafrechtlichen Sanktionen gearbeitet. Dabei sollte nicht Repression, Inhibition und Drogenbekämpfung die bestimmenden Aspekte der Drogenpolitik sein, sondern in Anbetracht der stetig steigenden Zahlen vermehrt Prävention, Hilfe und gesundheitsfördernde Maßnahmen. Als Sozialist*innen setzen wir uns dafür ein, Abhängigen zu helfen, vom suchtbedingten Drogenkonsum wegzukommen und sie nicht als Kriminelle zu brandmarken. Und durch Ausübung von Strafen wie Gefängnisaufenthalte und Geldstrafen ist ihnen ebenfalls nicht geholfen. Vielmehr ist die Folge gesellschaftliche Ausgrenzung. Sucht ist kein Verbrechen. Wir fordern ein Umdenken der Drogenpolitik, die stärkere Einbeziehung gesundheitsrelevanter Fragen und eine auf Medizin und Therapie ausgerichtete Behandlung des Drogenkonsums.

 

Daher fordern wir:

Die Entkriminalisierung von Drogenbesitz im Rahmen des Eigenbedarfs und damit einhergehend die Verlagerung der derzeit im Justiz- und Innenministerium angesiedelten Drogenbereiche in das Gesundheitsministerium. Die Drogenpolitik und die/der Drogenbeauftragte* der Bundesregierung und der Landesregierungen sollen künftig schwerpunktmäßig in den Gesundheitsministerien angesiedelt sein.

 

Darauf aufbauend fordern wir:

  • Die regelmäßige Datenerhebung und anschließende Evaluation zur Durchsetzung der Prohibition in Form eines jährlichen Berichtes mit Augenmerk auf öffentliche Ausgaben. Ziel ist hierbei kritisch zu hinterfragen, inwiefern die Prohibition und die damit verbundenen Ausgaben zu einer wirklichen Veränderung des Drogenkonsumverhaltens in der Gesellschaft beitragen. Diese Mittel müssen in die Prävention investiert werden.
  • Die Erarbeitung von auf Wissenschaft fundierter Leitlinien und Bildung von Standards für die Behandlung Dogenabhängiger.
  • Mehr zielgruppenorientierte, präventive Leistungen u.a. in Schulen zur Aufklärung über illegale und legale Drogen, beispielsweise durch Aufklärungskampagnen.
  • Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung eines Pilotprojektes im Land Berlin zur Ausweitung der Suchtberatung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit in Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Pfelegekräften, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*Innen, Eltern, Lehrer*innen.
  • Hygienische Interventionen, dazu gehörend Spritzenaustausch und Nadelprogramme, anonyme Qualitätskontrollen (beispielsweise vor Clubs) und die Möglichkeit für von Sucht Betroffene unter ärztlicher Aufsicht Rückzugsorte zu erfahren.

 

Ziel aller Maßnahmen muss die Prävention, Schutz der Gesundheit und die Entstigmatisierung von Drogengebrauchenden sein. Nur auf diesem Wege ist eine nachhaltige Behandlung möglich.

 

Mehr Geld in Prävention, Wissenschaft und Hilfen statt Repression stecken

In Deutschland werden 84 Prozent des Drogenbudgets für Repression ausgegeben. Damit liegt  Deutschland an der europäischen Spitze. Deutschland ist zugleich europaweit das Land, das am wenigsten anteilig Geld für Prävention ausgibt. Setzt man dies in Verhältnis dazu, wie viele finanzielle Mittel in die Prohibition gesteckt werden, zeigt sich, dass dringend Handlungsbedarf besteht.

 

In Portugal hat sich gezeigt, dadurch, dass die Polizei sich nicht mehr mit Kleinkriminellen und Beschaffungskriminalität beschäftigen muss, werden die Kapazitäten zur Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität frei. Und am Beispiel der USA wird deutlich, dass die im Umlauf befindliche Drogenmenge konstant bleibt, selbst wenn sich der Aufwand der Bekämpfung gar verdoppelt.

 

Durch die Entlastung der Justiz können zudem die Suchterkrankten mit den freiwerdenden Mitteln unterstützt werden. Die frei werdenden Mittel, die sich aus den dadurch wegfallenden Verfahren ergeben, sollen zudem in präventive Aufklärungsmaßnahmen fließen. Und, so ist auch nachweisbar: Der  Anteil der Menschen, die Beratungen aufsuchen ist größer, wenn Sucht als Krankheit und nicht als Verbrechen verstanden wird.

 

In jedem Fall muss Schluss sein mit der Kategorisierung von Suchtbetroffener Menschen, in Verbrecher und Nicht-Verbrecher. Sucht ist Sucht und sollte endlich gesellschaftlich neu bedacht werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
(Kein Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

LPT I/2018: Überweisung an ASG und ASJ

 

Votum der ASG: Zustimmung bei Streichung des Satzes / der Forderung „Erarbeitung von auf Wissenschaft fundierter Leitlinien und Bildung von Standards für die Behandlung Drogenabhängiger“

 

Begründung des Votums der ASG:

Der Antrag der Jusos, fordert die Prävention und Entstigmatisierung von „Drogengebrauchenden“. Die hier geforderten Ansätze sind aus unserer Sicht richtig. Insbesondere die Forderung, dass Thema Sucht stärker im Gesundheitsministerium, als im Justiz- und Innenministerium anzusiedeln, entspricht unseren Vorstellungen eines präventiven Ansatzes zur Verhinderung von Abhängigkeitserkrankungen. Auch die Ausweitung von Aufklärung, Beratung und Hygiene sind aus unserer Sicht sinnvoll. Die Forderung der „Erarbeitung von auf Wissenschaft fundierter Leitlinien und Bildung von Standards für die Behandlung Drogenabhängiger“ bitten wir jedoch zu streichen. Dies suggiert, dass Suchtkranke in Deutschland nicht auf Grundlage fachlicher und wissenschaftlichen Leitlinien behandelt würden. Das ist jedoch nicht der Fall.

 

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Empfehlung ASJ Berlin:  Zurückverweisung an die Antragsteller zur Überarbeitung

 

Begründung

Der Antrag zielt auf eine Entkriminalisierung von Drogenbesitz zum Eigenbedarf jeglicher Drogen und fordert ein Umdenken in der Drogenpolitik. Statt Maßnahmen der „Repression“ sollen „Prävention, Schutz der Gesundheit und Entstigmatisierung von Drogengebrauch“ treten und finanziell gefördert werden.

Nach Auffassung der ASJ Berlin ist der Antrag in der vorliegenden Form nicht zustimmungsfähig.

 

Zwar wird zutreffend darauf hingewiesen, dass Drogenabhängigkeit allein mit repressiven Mitteln nicht wirksam bekämpft werden kann und neben der Prävention verschiedene Hilfen für suchtabhängige Menschen notwendig sind.  Der in dem Antrag geforderte Ausbau der Drogenprävention wird unterstützt. Allerdings differenzieren die Antragsteller nicht zwischen verschiedenen Drogen und fordern die völlige Entkriminalisierung von Drogen aller Art zum Eigenkonsum.  Dies hält die ASJ Berlin jedenfalls bzgl. sog. harter Drogen wie Heroin, Kokain, Chrystal Meth u.ä. für verfehlt. Diese Substanzen haben für die Betroffenen i.d.R. ein hohes Abhängigkeitspotential und können bei exzessiver Dosierung zu körperlichen und geistigen Schäden führen. Die Abhängigkeit von solchen Drogen hat kann zudem für die Gesellschaft verheerende Folgen haben, weil Drogenabhängigkeit  mit Beschaffungskriminalität, Prostitution und sozialer Verelendung einhergehn kann. Daher hält die ASJ Berlin neben den Hilfsmaßnahmen für Drogenabhängige die Strafbarkeit schon des Besitzes harter Drogen, selbst wenn sie zum Eigenkonsum vorgehalten werden, nach wie vor für notwendig, um den Drogenkonsum und Drogenhandel wirksam zu bekämpfen. Eine Liberalisierung jeglichen Drogenbesitzes würde eher zu eher Zunahme des Drogenhandels und der Drogenabhängigen führen. Daher müssen zumindest bzgl. harter Drogen sowohl präventive Hilfen als auch repressive Maßnahmen beibehalten werden, verbunden mit den bereits bestehenden Maßnahmen nach § 35 BtMG, statt einer Freiheitsstrafe Entzugsmaßnahmen durchzuführen.

 

Ob der Besitz sog. weicher Drogen wie Cannabis in bestimmten Mengen zum Eigenkonsum weiter strafbar bleiben soll, lässt die ASJ Berlin ausdrücklich offen.   Es kann insbesondere die Frage gestellt werden, ob die strafrechlichen Konsequenzen bei gelegentlichem Eigenkonsum sog. weicher Drogen in einer liberalen Gesellschaft noch verhältnismäßig sind. Auch im Vergleich zur als legal eingestuften Droge Alkohol und deren starken Auswirkungen auf Betroffene und die Gesellschaft erscheint die heutige Unterscheidung im Ergebnis mitunter unsachgemäß. Für eine Liberalisierung müssten aber verschiedene Folgefragen geklärt werden, die den Rahmen einer Stellungnahme sprengen würden. Dazu gehören insbesondere die Fragen nach Mindestalter, Höchstmengen, Konsumverhalten auch in der Öffentlichkeit, Abhängigkeitspotential und Suchtverhalten, Einstiegsproblematik in härtere Drogen,  Überprüfung  von Verkaufsstellen, Qualitätssicherung, Besteuerung etc., sowie die vorgelagerte Frage, welche Drogen als sog. harte Drogen weiterhin untersagt bleiben müssen.

Beschluss: Annahme in der Fassung des Parteitages
Text des Beschlusses:

Viele Menschen in Deutschland konsumieren regelmäßig legale und illegale Drogen.
Die Gesetzesentwürfe, die in den vergangenen Jahren dazu im Bundestag beschlossen worden sind, dienen fast ausschließlich der Sucht und – Drogenbekämpfung und sind Mittel der Abschreckung und Verbote. Ein Schwerpunkt der derzeitigen Drogen- und Suchtpolitik sind gesetzliche Regulierungen zur Beschränkung des Konsums (Nichtraucher*innenschutzgesetze, Jugendschutzgesetze, Betäubungsmittelrecht). Eine zweite Säule bildet die Angebotsreduzierung mit der Bekämpfung der „Drogenkriminalität“. All diese Regelungen folgen einer strikten law and order-Mentalität.

 

Doch lösen diese Regelungen die Probleme bereits süchtiger Drogengebrauchenden nicht, die beabsichtigte Abschreckende Wirkung bleibt aus und wir haben seit Jahren eine konstante Zahl Drogengebrauchender. Die Zahl süchtiger Menschen, darunter Jugendlichen, steigt stetig. Beschäftigt man sich mit der Homepage der Drogenbeauftragten der Bundesregierung wird deutlich, dass Jugendliche neben Drogen wie Crystal Meth auch von der Internetsucht stark betroffen sind. Doch nicht bei jeder Sucht ist die gesellschaftliche Akzeptanz gleich. Bei der Internetsucht werden Maßnahmen ergriffen und Forschungsstrategien des Bundes zu den individuellen und gesellschaftlichen Folgen der Digitalisierung gefordert. Die Medikamentensucht, von der 2,3 Millionen Menschen betroffen sind, wir in ihrer ganzen Briete im Gesundheitsministerium thematisiert. Doch bei der Drogensucht spielen hauptsächlich strafrechtliche Faktoren eine entscheidende Rolle und lenken die Aufmerksamkeit der Sucht und des Drogenkonsums allzu sehr von medizinischen hin zu juristischen Fragestellungen und Konsequenzen. Im Willen, die Anzahl der Süchtigen zu dämpfen, wird der Aspekt der Gesundheit oft außen vor gelassen und stattdessen mit strafrechtlichen Sanktionen gearbeitet. Dabei sollte nicht Repression, Inhibition und Drogenbekämpfung die bestimmenden Aspekte der Drogenpolitik sein, sondern in Anbetracht der stetig steigenden Zahlen vermehrt Prävention, Hilfe und gesundheitsfördernde Maßnahmen. Als Sozialist*innen setzen wir uns dafür ein, Abhängigen zu helfen, vom suchtbedingten Drogenkonsum wegzukommen und sie nicht als Kriminelle zu brandmarken. Und durch Ausübung von Strafen wie Gefängnisaufenthalte und Geldstrafen ist ihnen ebenfalls nicht geholfen. Vielmehr ist die Folge gesellschaftliche Ausgrenzung. Sucht ist kein Verbrechen. Wir fordern ein Umdenken der Drogenpolitik, die stärkere Einbeziehung gesundheitsrelevanter Fragen und eine auf Medizin und Therapie ausgerichtete Behandlung des Drogenkonsums.

 

Daher fordern wir:

Die Entkriminalisierung des Besitzes weicher Drogen im Rahmen des Eigenbedarfs und damit einhergehend die Verlagerung der derzeit im Justiz- und Innenministerium angesiedelten Drogenbereiche in das Gesundheitsministerium. Die Drogenpolitik und die/der Drogenbeauftragte* der Bundesregierung und der Landesregierungen sollen künftig schwerpunktmäßig in den Gesundheitsministerien angesiedelt sein.

 

Darauf aufbauend fordern wir:

  • Die regelmäßige Datenerhebung und anschließende Evaluation zur Durchsetzung der Prohibition in Form eines jährlichen Berichtes mit Augenmerk auf öffentliche Ausgaben. Ziel ist hierbei kritisch zu hinterfragen, inwiefern die Prohibition und die damit verbundenen Ausgaben zu einer wirklichen Veränderung des Drogenkonsumverhaltens in der Gesellschaft beitragen. Diese Mittel müssen in die Prävention investiert werden.
  • Die Weiterentwicklung von auf Wissenschaft fundierter Leitlinien und Bildung von Standards für die Behandlung Dogenabhängiger.
  • Mehr zielgruppenorientierte, präventive Leistungen u.a. in Schulen zur Aufklärung über illegale und legale Drogen, beispielsweise durch Aufklärungskampagnen.
  • Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung eines Pilotprojektes im Land Berlin zur Ausweitung der Suchtberatung durch die Senatsverwaltung für Gesundheit in Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Pfelegekräften, Psycholog*innen, Sozialarbeiter*Innen, Eltern, Lehrer*innen.
  • Hygienische Interventionen, dazu gehörend Spritzenaustausch und Nadelprogramme, anonyme Qualitätskontrollen (beispielsweise vor Clubs) und die Möglichkeit für von Sucht Betroffene unter ärztlicher Aufsicht Rückzugsorte zu erfahren.

 

Ziel aller Maßnahmen muss die Prävention, Schutz der Gesundheit und die Entstigmatisierung von Drogengebrauchenden sein. Nur auf diesem Wege ist eine nachhaltige Behandlung möglich.

 

Mehr Geld in Prävention, Wissenschaft und Hilfen statt Repression stecken

In Deutschland werden 84 Prozent des Drogenbudgets für Repression ausgegeben. Damit liegt  Deutschland an der europäischen Spitze. Deutschland ist zugleich europaweit das Land, das am wenigsten anteilig Geld für Prävention ausgibt. Setzt man dies in Verhältnis dazu, wie viele finanzielle Mittel in die Prohibition gesteckt werden, zeigt sich, dass dringend Handlungsbedarf besteht.

 

In Portugal hat sich gezeigt, dadurch, dass die Polizei sich nicht mehr mit Kleinkriminellen und Beschaffungskriminalität beschäftigen muss, werden die Kapazitäten zur Bekämpfung der organisierten Drogenkriminalität frei. Und am Beispiel der USA wird deutlich, dass die im Umlauf befindliche Drogenmenge konstant bleibt, selbst wenn sich der Aufwand der Bekämpfung gar verdoppelt.

 

Durch die Entlastung der Justiz können zudem die Suchterkrankten mit den freiwerdenden Mitteln unterstützt werden. Die frei werdenden Mittel, die sich aus den dadurch wegfallenden Verfahren ergeben, sollen zudem in präventive Aufklärungsmaßnahmen fließen. Und, so ist auch nachweisbar: Der  Anteil der Menschen, die Beratungen aufsuchen ist größer, wenn Sucht als Krankheit und nicht als Verbrechen verstanden wird.

 

In jedem Fall muss Schluss sein mit der Kategorisierung von Suchtbetroffener Menschen, in Verbrecher und Nicht-Verbrecher. Sucht ist Sucht und sollte endlich gesellschaftlich neu bedacht werden.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Beschluss des Bundesparteitages 2019: Überwiesen an SPD-Parteivorstand
Überweisungs-PDF: