Antrag 137/I/2018 Gesetzliche Krankenkasse für Berliner Beamte öffnen

Status:
Annahme

Während Berlin seinen in der Privaten Krankenversicherung (PKV) versicherten Beamten Beihilfe zahlt, müssen gesetzlich (GKV) Versicherte ihre Beiträge komplett alleine bestreiten, ohne jede finanzielle staatliche Unterstützung.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder in Senat und Abgeordnetenhaus werden deshalb aufgefordert, es den Berliner Landesbeamtinnen und Landesbeamten vergleichbar dem aktuellen Gesetzentwurf des Hamburger Senats zu ermöglichen, bei bestehendem Beamtenverhältnis ohne finanzielle Nachteile aus der PKV in die GKV zu wechseln oder sich zu Beginn der Berufslaufbahn für die GKV zu entscheiden, ohne hierbei im Vergleich zum PKV-Beihilfesystem finanzielle Nachteile zu erleiden.

 

Dabei soll auf Antrag an Stelle der Beihilfen eine Pauschale gewährt werden, wenn Beihilfeberechtigte freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in entsprechendem Umfang in einer privaten Krankenversicherung versichert sind und ihren Verzicht auf ergänzende Beihilfen erklären. Die Pauschale bemisst sich nach der Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, bei privater Krankenversicherung jedoch höchstens nach dem hälftigen Beitrag einer Krankenversicherung im Basistarif und wird monatlich zusammen mit den Bezügen gewährt. Beiträge für berücksichtigungsfähige Angehörige, deren Aufwendungen nicht beihilfefähig sind, werden bei der Bemessung der Pauschale nicht berücksichtigt.

 

Bei einem Wechsel aus der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung in ein Versicherungsverhältnis in der privaten Krankenversicherung oder umgekehrt oder bei Änderung des Krankenversicherungsumfangs wird die Pauschale höchstens in der vor der Änderung gewährten Höhe gewährt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK VI)   Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus hat sich der Durchsetzung des Antragsanliegens umgehend angenommen. Nachzulesen in den Mitteilungen zur Kenntnisnahme Drs. 18/1575 und 18/1882. Nach der erfolgten RdB-Zustimmung vom 19.12.2019 hat der Senat auf Vorschlag der Senatsverwaltung für Finanzen den Beschluss herbei geführt, dass die Berliner Beamtinnen und Beamten zukünftig eine bessere Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung haben. Das Gesetz zur Einführung der pauschalen Beihilfe für Beamte zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde am 14.01.2020 vom Senat final beschlossen (S-2893/2020) und dem Abgeordnetenhaus zugeleitet. Die Zustimmung des Abgeordnetenhauses erfolgte in der Sitzung vom 20.02.2020 und das Gesetz trat am 18.03.2020 mit der Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt 09/2020 in Kraft. Beamte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, können demzufolge eine Pauschale in Höhe von 50 Prozent ihres Beitragssatzes beantragen. Dies ist rückwirkend zum Jahresbeginn 2020 möglich. Vor allem Beamte und Beamtinnen niedriger Besoldungsgruppen und mit mehreren Kindern sollen von dem Gesetz finanziell profitieren.
Überweisungs-PDF: