Antrag 99/I/2018 Die Zeit der Notpflaster ist vorbei - Kinder verdienen mehr!

Status:
Erledigt

Einführung der Kindergrundsicherung und einer*s Beauftragte*n für Kinderrechte JETZT!

Immer noch leben in Deutschland über 600.000 Kinder in absoluter Armut . Unter absoluter Armut leidet, wer nicht einmal seine absoluten Grundbedürfnisse (Nahrung, Kleidung, Wohnung sowie eine medizinische Grundversorgung) befriedigen kann. 2,5 Millionen Kinder- und Jugendliche gelten als arm , das bedeutet nicht nur schlechtere Versorgungs-, Bildungs- und Teilhabechancen im Vergleich zu Gleichaltrigen. Es zeigt, dass die Vorstellung, dass alle Kinder in unserem Land von Geburt an die gleichen Chancen haben, nach wie vor eine Illusion ist. Zahlreiche Studien zeigen, dass Kinderarmut einen kaum zu überwindenden Teufelskreis erzeugt. Wer arm aufwächst, bleibt oft ein Leben lang von Armut bedroht. Betroffen sind vor allem Kinder von Alleinerziehenden oder aus Familien im ALG II-Bezug. Seit über 10 Jahren kämpfen die Sozialverbände, Arbeiterwohlfahrt, die Jusos und Bündnisse wie „Kinderarmut hat Folgen“ dafür, dass Kinder nicht mehr sozial benachteiligt aufwachsen und von Beginn an die gleichen Chancen haben. Immer wieder konnten Akteur*innen, die sich seit über einem Jahrzehnt für eine Kindergrundsicherung in ganz Deutschland stark machen, kleine Erfolg – wie die Reform des Unterhaltsvorschusses – verbuchen. Doch angesichts der Dimensionen von Kinderarmut, die bereits jedes 5. Kind in ganz Deutschland betrifft und in Berlin sogar jedes 3. Kind, reicht das ändern von „Schräubchen“, wie z.B. das geringfügige anheben des Kindergeldes oder des nach wie vor kaum genutzten Kinderzuschlages, nicht aus. Diese Notpflaster lesen sich gut auf dem Papier, doch in der Realität tragen sie oftmals sogar noch mehr zu der Ungerechtigkeit in unserem Land bei. Denn das aktuelle Fördersystem ist intransparent, bürokratisch und sozial ungerecht:

 

Das Kindergeld wird beispielsweise auf das Sozialgeld angerechnet. Kinder, deren Eltern Hartz-IV erhalten, bekommen also kein Kindergeld. Eine Schande, da gerade für Kinder in Familien mit SGB II-Bezug das Risiko der Kinderarmut besonders hoch ist.

 

Auch Leistungen, die einkommensschwachen Familien vermeintlich helfen sollen, greifen deutlich zu kurz. So greift der Kinderzuschlag beispielsweise nur in sehr starren Einkommensgrenzen und ist enorm kompliziert zu beantragen. Zusätzlich wird kaum über ihn informiert, so dass viele Familien, die eigentlich Geld mittels des Familienzuschlags erhalten könnten, dieses gar nicht erst beantragen. Der Kinderzuschlag verkommt so zu einem zahnlosen Papiertiger. Wir wollen bei der finanziellen Existenzsicherung von Kindern kein bürokratisches Klein-Klein, sondern ein solidarisches System, in dem jede*r und jede*m geholfen wird.

 

Die Schwäche des aktuellen Systems wird besonders deutlich, wenn man sich anschaut, wie viel stärker gutverdienende Familien entlastet werden. Alleine durch Steuerfreibeträge können hier schnell 100 € mehr im Monat für Gutverdiener*innen zusammenkommen. Was erneut die soziale Ungerechtigkeit in unserem Land aufzeigt, indem weniger privilegierte Eltern geringer entlastet werden als solche, die bereits Gut- oder Spitzenverdiener*innen sind. In einem reichen Land wie Deutschland sollte es keine Kinderarmut geben. Darüber sind sich alle politischen Akteure*innen einig. Doch wie viel die Verantwortlichen dann wirklich bereit sind in die gleichwertigen Lebensverhältnisse und Zukunft der Kinder in Deutschland zu investieren kann bestenfalls als Notpflaster bezeichnet werden. Eines ist klar und wurde in den vergangen Jahren durch zahlreiche Studien (u.a. der AWO, Bertelsmannstiftung und selbst der beteiligten Ministerien) immer wieder aufgezeigt: Was bisher an Fördermaßnahmen getan wird, reicht bei weitem nicht aus!

 

Wir fordern eine politische Gesamtlösung im Kampf gegen Kinderarmut:

Wir fordern erneut, eine Grundsicherung für jedes Kind einzuführen. Diese soll dabei neben dem verfassungsrechtlichen Existenzminimum auch einen Betrag für Erziehung, Betreuung und Ausbildung umfassen. Dieser muss regelmäßig von einer unabhängigen Expert*innen-Kommission, in der auch insbesondere die Wohlfahrts- und Sozialverbände vertreten sind, neu berechnet werden. In aktuellen empirischen Berechnungen wird die Kindergrundsicherung bei momentan 564 € veranschlagt. Damit Gut- oder Spitzenverdiener*innen nicht weiter höhere Beiträge erhalten, muss ab einem bestimmten Haushaltseinkommen eine stufenweise Reduktion des Betrages stattfinden. Eine Anrechnung der Kindergrundsicherung auf anderen Sozialleistungen, wie beispielsweise ALG II,  lehnen wir ab. Unsere Forderung, Sozialleistungen grundsätzlich nicht zu kürzen, schließt an unsere bestehende Beschlusslage an.

 

Darüber hinaus fordern wir alle SPD-geführten Landesregierungen auf, sich an der kommenden Bundesratsinitiative zur Einführung einer „Kindergrundsicherung“ zu beteiligen, und alle SPD-Bundestagsabgeordneten, diese in den Abstimmungen zu unterstützen.

 

Wir fordern zudem, dass die seit 2017 bestehende Berliner „Landeskommission zur Bekämpfung von Kinderarmut“, der Senatsverwaltungen, Wohlfahrtsverbände, Arbeitsagentur u.v.m. angehören, bundesweit ausgeweitet wird. Dazu fordern wir die Einführung einer*s Beauftragten für Kinderrechte, die*der eng mit den Landeskommissionen und Landesbeauftragten für Kinderrechte zusammenarbeitet. Die*der Beauftragte soll in ihrer Arbeit durch einen dafür zuständigen parlamentarischen Ausschuss im Deutschen Bundestag unterstützt werden.

 

Wir schließen uns dabei der Forderung des Deutschen Kinderhilfswerkes an, dass die*der Bundesbeauftragte* für Kinderrechte nicht Beauftragte*r des Bundestages, sondern der Bundesregierung sein soll. Wie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, soll auch der*die Beauftragte für Kinderrechte im Rang einer*eines Staatsministers*Staatsministerin* stehen. Dadurch hat er*sie direkten Zugang zum Bundeskabinett und damit zur zentralen politischen Schaltstelle unseres Landes, kann aktuelle Gesetzesvorlagen überwachen und jährlich über die Entwicklung berichten. Die*der Bundesbeauftragte* für Kinderrechte soll in den Ressortbereichen Arbeit und Soziales oder Familien, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt sein.

 

Gemeinsam mit Bündnispartner*innen und Sozial- und Wohlfahrtsverbänden werden wir dafür kämpfen, dass alle Kinder in Deutschland ein Leben frei von Armut führen können und die gleichen Chance haben!

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 98/I/2018 (Konsens)