Antrag 203/I/2018 Arbeitsräume für alle Berliner bildenden Künstlerinnen und Künstler sichern!

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, das Berliner Atelierprogramm für professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler zu stärken, auszubauen und insbesondre die „Acht- Jahre-Regelung“ abzuschaffen!

 

Berlin ist einer der wichtigsten Produktionsstandorte für Bildende Kunst weltweit und hat durch seine künstlerischen Produktionen große kulturelle und soziale Potentiale für die Stadt entwickelt. Gerade unter den Bedingungen der wachsenden Stadt braucht Berlin Arbeitsräume für bildende Künstlerinnen und Künstler. Wir müssen den 8-10.000 bildenden Künstler*innen in Berlin eine realistische Chance auf bezahlbare Ateliers geben.

 

Mit dem Atelierprogramm des Berliner Senats steht ein wichtiges Instrument zu Verfügung, um bezahlbare Arbeitsräume für Künstlerinnen und Künstler zu erhalten und weitere zu schaffen. Aktuelle wird in rund 870 geförderte, mietpreis- und belegungsgebundene Ateliers und Atelierwohnungen in Berlin gearbeitet.

 

Ziel des Atelierprogramms ist es, eine Grundversorgung an Arbeitsräumen, auch unter schwierigen Bedingungen und der anhaltenden Dynamik auf den Immobilienmärkten, zu erreichen. Die Teilhabe an diesem Programm muss an den aktuellen gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden. Wir wollen die bestehen Räume sichern und das Programm ausweiten.  Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

 

  1. Die „Acht- Jahre-Regelung“ wird abgeschafft. Die bisherige Regelung, dass Künstler*innen, die seit 2007 ein Atelier mieten, nur auf einmal acht Jahre begrenzt ein gefördertes Atelier des Atelierprogramms anmieten können, beseitigt nicht den Mangel an Räumen, sondern schichtet das Problem nur um.
  2. Die Bemessungsgrenze ist in dem letzenden Jahrzehnt nicht verändert worden. Sie muss sich an die aktuellen Preissteigerungen anpassen und erhöht werden.
  3. In Kooperation mit städtischen Gesellschaften, Genossenschaften und privaten Eigentümer*innen müssen beschleunigt – bis 2020 – mindestens 800 Ateliers und in naher Zukunft 2000 Ateliers geschaffen und vertraglich abgesichert werden. Dabei sind verschiedene Formen der Schaffung von Arbeitsräumen für Künstler*innen zu prüfen und umzusetzen: Zwischen- und Mehrfachnutzung, Ankauf, Anmietung und Neubau. Bei größeren Neubauvorhaben sollten grundsätzlich Räume für Ateliers vorhalten werden.
  4. Ein zentrales Instrument für die Erhaltung und Schaffung von geförderten, mietpreis- und belegungsgebundenen Ateliers und Atelierwohnungen muss ein Stadtentwicklungsplan Kultur sein.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, das Berliner Atelierprogramm für professionelle bildende Künstlerinnen und Künstler zu stärken.

 

Berlin ist einer der wichtigsten Produktionsstandorte für Bildende Kunst weltweit und hat durch seine künstlerischen Produktionen große kulturelle und soziale Potentiale für die Stadt entwickelt. Gerade unter den Bedingungen der wachsenden Stadt braucht Berlin Arbeitsräume für bildende Künstlerinnen und Künstler.

 

Mit dem Atelierprogramm des Berliner Senats steht ein wichtiges Instrument zu Verfügung, um bezahlbare Arbeitsräume für Künstlerinnen und Künstler zu erhalten und weitere zu schaffen. Aktuelle wird in rund 870 geförderte, mietpreis- und belegungsgebundene Ateliers und Atelierwohnungen in Berlin gearbeitet.

 

Ziel des Atelierprogramms ist es, eine Grundversorgung an Arbeitsräumen, auch unter schwierigen Bedingungen und der anhaltenden Dynamik auf den Immobilienmärkten, zu erreichen. Die Teilhabe an diesem Programm muss an den aktuellen gesellschaftlichen Bedingungen angepasst werden. Wir wollen die bestehen Räume sichern und das Programm ausweiten.  Folgende Maßnahmen sollen umgesetzt werden:

 

  1. Die Bemessungsgrenze ist in dem letzenden Jahrzehnt nicht verändert worden. Sie muss sich an die aktuellen Preissteigerungen anpassen und erhöht werden.
  2. In Kooperation mit städtischen Gesellschaften, Genossenschaften und privaten Eigentümer*innen müssen weitere Ateliers geschaffen und vertraglich abgesichert werden. Dabei sind verschiedene Formen der Schaffung von Arbeitsräumen für Künstler*innen zu prüfen und umzusetzen: Zwischen- und Mehrfachnutzung, Ankauf, Anmietung und Neubau.
  3. Ein zentrales Instrument für die Erhaltung und Schaffung von geförderten, mietpreis- und belegungsgebundenen Ateliers und Atelierwohnungen muss ein Stadtentwicklungsplan Kultur sein.

 

Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion 2020 (AK III): Die Sicherung und Bereitstellung von Räumen zur künstlerischen Produktion und Präsentation ist ein Herzstück kulturpolitischer Bemühungen, das der Senat seit den 1990er Jahren, bspw. mit der Kooperation von Kulturwerk und der 1993 gegründeten Gesellschaft für Stadtentwicklung verfolgt. Die kontinuierlichen Bemühungen erzielten Fortschritte, die jedoch gemessen am gewachsenen Bedarf zu gering ausfielen. Im Jahr 2016 waren 891 Räume für Künstlerinnen und Künstler im Bestand Berlins. Es zeichnete sich ab, dass das im Koalitionsvertrag verankerte Ziel, die Zahl der Räume im Bestand zu verdreifachen, also 2000 neue Räume stadtweit zu sichern, nicht erreicht wird. Dementsprechend wurde regelmäßige Befassung in den Parlamentsgremien aufgenommen, wovon u.a. die Senatsberichterstattung unter den RNr. 0351, 0633, 0634, 1062, 2542 mit Unternummern zeugt. Der letzte Senatsbericht vom 23.6.2020, hier: Jahresbericht Arbeitsraumprogramm über das Jahr 2019. RNr. 1062 F, war Gegenstand der Beratungen im Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten am 21.9.2020. Im Bestand des Arbeitsraumprogramms waren lt. Jahresbericht 2019 860 Räume, insgesamt lag die Anzahl der Räume mit Belegrechten bei 1376. Im Ausschuss für Kulturelle Angelegenheiten wurde in o. g. Sitzung berichtet, dass Ende 2021 2225 gesicherte Räume nutzbar sein werden, zu denen 1775 zusätzliche Räume gehören. Die Zahl stellt die Summe der Räume in landeseigenen Liegenschaften und in privaten Anmietungen dar. Ob die im April gegründete intermediäre Trägerstruktur, also die Kulturraum Berlin GmbH als Tochter-Unternehmen der öffentlich-rechtlichen Stiftung für Kulturelle Weiterbildung (SKWK) die Erwartungen im Sinne eines nützlichen Instruments zur Sicherung und Bereitstellung von Räumen für Künstlerinnen und Künstlern erfüllt, bleibt kritisch zu überprüfen.
Überweisungs-PDF: