Antrag 64/II/2015 Keine Anträge auf Abschiebehaft mehr in Berlin!

Status:
Ablehnung

Menschen einzusperren, weil sie alles aufgaben und Hilfe suchten, ist für uns nicht mit der Würde des Menschen vereinbar. Deshalb ist Abschiebehaft konsequent abzulehnen.

 

Es liegt in den meisten Fällen beim „Ausländeramt“, ob Abschiebehaft (§ 62 Aufenthaltsgesetz, „Vorbereitungs-“ und „Sicherungshaft“) beantragt wird. In anderen Fällen (bei „Zurückschiebungen“) kann die Bundespolizei sie einleiten. Unter sozialdemokratischer Regierung muss das „Ausländeramt“ darauf verzichten, Anträge auf Abschiebehaft zu stellen!

 

Abschiebehaft nicht mit der Menschenwürde vereinbar

Abschiebehaft nimmt denjenigen Menschen ihre Freiheit, die auf der Suche nach Freiheit alles hinter sich gelassen haben. Sie werden so psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt, obwohl sie vielfach traumatisiert sind. In Abschiebehaft wird ihnen die Möglichkeit genommen, nach anderen Wegen für ihre Zukunft zu suchen. Diese Verletzung der Menschenwürde kann nicht mit dem behördlichen Wunsch, Menschen leichter außer Landes zu schaffen, gerechtfertigt werden.

 

Eine neue „Willkommensbehörde“ muss geschaffen werden

Dafür muss das „Ausländeramt“ zu einer „Willkommensbehörde“ umgebaut werden, die sich aktiv im Interesse der Geflüchteten handelt. Es erscheint dafür notwendig, dass die Behörde schnellstmöglich dem*der Regierenden Bürgermeister*in oder einer SPD-geführter Senatsverwaltung angegliedert wird. Die momentane Leitung und der Innensenator sind der Aufgabe nicht gewachsen.

 

Abschiebehaft abschaffen, nicht ausweiten!

Auf die inhumane Abschiebehaft zu verzichten, ist die sozialdemokratische Antwort auf die skandalös Einschränkung und Aushöhlung des Asylrechts durch die Große Koalition auf Bundesebene. Durch diese Gesetzesänderung ist jede*r Geflüchtete*r von Abschiebehaft bedroht. Beispielsweise ist kaum eine legale Einreise für Flüchtende nach Deutschland möglich, aber schon die „illegale“ Einreise, fehlende Dokumente, unvollständige Angaben gegenüber den Behörden oder Geldzahlungen an Fluchthelfer*innen reichen nun aus, um Abschiebehaft anzuordnen. Das hat nichts mit einem respektvollen Umgang mit Menschen zu tun.

 

Genauso sind jegliche anderen Sanktionsmaßnahmen wie Fußfesseln oder die Residenzpflicht, die den Bewegungsradius der Geflüchteten einschränken sollen, abzulehnen. Sie folgen der gleichen Logik wie die Abschiebehaft. Der Generalverdacht, der auch so gegenüber den Geflüchteten ausgedrückt würde, lässt sich nicht begründen.

 

Die Konsequenz daraus muss sein, dass der Abschiebeknast Grünau geschlossen wird. Die Bedingungen in diesen teuren Einrichtungen sind über die unwürdige Praxis der Abschiebehaft hinaus nicht hinnehmbar. Die Kriminalisierung von Flucht und der Suche nach Hilfe muss gestoppt werden. Berlin muss dazu vorangehen und so darauf drängen, dass andere Bundesländer nachziehen und andere Abschiebeeinrichtungen – wie der Abschiebeknast auf dem Flughafen BER – unverzüglich geschlossen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
(Kein Konsens)