Antrag 72/I/2017 Der Weg in die Bürgerversicherung - pragmatisch und praxistauglich

Status:
Annahme

Seit 2004 verfolgt die SPD das Ziel einer Bürgerversicherung. 2005 haben wir als SPD erstmals im Wahlkampf diesen umfassenden Umbau der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert. In unserer Grundsatzentscheidung zur Bürgerversicherung für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung haben wir uns deutlich von dem Beschluss der CDU zur Kopfpauschale abgehoben. Und wir haben dafür sehr viel Zuspruch bekommen. Nicht nur andere Parteien, auch Gewerkschaften, Wohlfahrtsträger und Sozialverbände wollen die Bürgerversicherung. Unsere Forderungen nach solidarischer Finanzierung und gerechter Kostenteilung im Gesundheitswesen haben überzeugt. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung will eine Bürgerversicherung. Sie ist Garantie der Teilhabe aller am medizinischen Fortschritt.

 

Zentrale Vorgaben für die Finanzierung der Bürgerversicherung sind dabei für uns:

Alle zahlen ein, also auch Beamt_innen und Selbstständige und von jedem Einkommen, also auch von Kapitaleinkommen werden Beiträge bezahlt. Die Umsetzung einer Bürgerversicherung in einem Schritt ist unrealistisch.

 

Zur pragmatischen und praxistauglichen Umsetzung der Bürgerversicherung schlagen wir fünf Elemente vor, die auch unabhängig voneinander wirken:

  • Die Krankenversicherung wird wieder paritätisch finanziert. Der Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer_innen entfällt.
  • Alle Einkommensarten werden beitragspflichtig. Hierzu wird eine zweite Säule der Beitragsbemessung eingezogen. Die Beitragsbemessung für die zweite Säule erfolgt über die Finanzämter. Die Einnahmen werden für z.B. Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur und Präventionsmaßnahmen verwendet.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf das Niveau der Rentenversicherung erhöht, um mit den zusätzlichen Einnahmen wieder Leistungen wie Hörgeräte, Sehhilfen und Zahnersatz finanzieren zu können.
  • Die Unterschiede bei der ärztlichen Vergütung von gesetzlich Versicherten und privat Versicherten werden aufgehoben, um u.a. die bedarfsgerechte Verteilung von Vertragsärzten zu erleichtern.
  • Auch Beamte und Beamtinnen müssen ihre Krankenversicherung wählen können.

 

Für uns ist klar: Kann und will die SPD nach der Bundestagswahl 2017 in eine Regierungskoalition, muss der Weg in eine Bürgerversicherung vertraglich vereinbart sein.

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

 

 

 

Der Weg in die Bürgerversicherung – pragmatisch und praxistauglich

Seit 2004 verfolgt die SPD das Ziel einer Bürgerversicherung. 2005 haben wir als SPD erstmals im Wahlkampf diesen umfassenden Umbau der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert. In unserer Grundsatzentscheidung zur Bürgerversicherung für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung haben wir uns deutlich von dem Beschluss der CDU zur Kopfpauschale abgehoben. Und wir haben dafür sehr viel Zuspruch bekommen. Nicht nur andere Parteien, auch Gewerkschaften, Wohlfahrtsträger und Sozialverbände wollen die Bürgerversicherung. Unsere Forderungen nach solidarischer Finanzierung und gerechter Kostenteilung im Gesundheitswesen haben überzeugt. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung will eine Bürgerversicherung. Sie ist Garantie der Teilhabe aller am medizinischen Fortschritt.

Zentrale Vorgaben für die Finanzierung der Bürgerversicherung sind dabei für uns:

Alle zahlen ein, also auch Beamt_innen und Selbstständige und von jedem Einkommen, also auch von Kapitaleinkommen werden Beiträge bezahlt. Die Umsetzung einer Bürgerversicherung in einem Schritt ist unrealistisch.

 

Zur pragmatischen und praxistauglichen Umsetzung der Bürgerversicherung schlagen wir fünf Elemente vor, die auch unabhängig voneinander wirken:

  • Die Krankenversicherung wird wieder paritätisch finanziert. Der Zusatzbeitrag für Arbeitnehmer_innen entfällt.
  • Alle Einkommensarten werden beitragspflichtig. Hierzu wird eine zweite Säule der Beitragsbemessung eingezogen. Die Beitragsbemessung für die zweite Säule erfolgt über die Finanzämter. Die Einnahmen werden für z.B. Investitionen in die Gesundheitsinfrastruktur und Präventionsmaßnahmen verwendet.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze wird auf das Niveau der Rentenversicherung erhöht, um mit den zusätzlichen Einnahmen wieder Leistungen wie Hörgeräte, Sehhilfen und Zahnersatz finanzieren zu können.
  • Die Unterschiede bei der ärztlichen Vergütung von gesetzlich Versicherten und privat Versicherten werden aufgehoben, um u.a. die bedarfsgerechte Verteilung von Vertragsärzten zu erleichtern.
  • Auch Beamte und Beamtinnen müssen ihre Krankenversicherung wählen können.
  • Die Mindestbemessungsgrenze für Selbstständige in der GKV wird deutlich abgesenkt.

 

Für uns ist klar: Kann und will die SPD nach der Bundestagswahl 2017 in eine Regierungskoalition, muss der Weg in eine Bürgerversicherung vertraglich vereinbart sein.

Stellungnahme(n):
Bundesparteitag 25.06.2017: Erledigt